ORF widerspricht KommAustria-Bescheid

| 08.10.2012

ORF III und ORF Sport nicht ausreichend berücksichtigt.

Ein harter Schlag für den Österreichischen Rundfunk: Eigentlich wollten die Privatsender nur nachweisen, dass das ORF-Programm aus Kultur, Information, Sport und Unterhaltung nicht so ausgewogen aufgestellt  ist, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Regulierungsbehörde KommAustria ging noch einen Schritt weiter: Sie stimmte dem Vorwurf der Privaten nicht nur zu, sondern entschied darüber hinaus, dass der ORF im Untersuchungszeitraum von Januar bis August 2011 nicht die Kriterien für ein Vollprogramm erfüllt habe und somit gegen das Gesetz verstoßen habe.

Diesen Bescheid bezeichnet ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz als "bespiellosen Eingriff in die Programmautonomie". Das Behörden-Gutachten basiere auf einer "methodisch fragwürdigen" Basis. Wrabetz wirft der KommAustria weiters vor, in dem Gutachten ORF III und ORF Sport + nicht angemessen berücksichtigt zu haben. Der Sender will nun gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Sollte der Beschluss der KommAustria allerdings auch in den weiteren Instanzen Bestand haben, wäre der ORF gezwungen, seine Kanäle deutlich umzuprogrammieren.(red)

www.orf.at

 

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