Mit dem 17. November 2020 ist es soweit, Österreich befindet sich im zweiten harten Lockdown des Jahres: Inklusive Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und weitreichenden Schließungen von Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel. Offen halten darf nur, wer oder was systemrelevant ist. Das bedeutet, dass wir keinesfalls Klopapier, Nudeln oder ähnliches hamstern und horten müssen, da - wie auch schon im März - Lebensmittelhandel und Co. durchgehend offen halten werden und es zu keinerlei Engpässen bei Artikeln des täglichen Bedarfs kommen sollte, sofern wir unser Kaufverhalten entsprechend gestalten. Was allerdings anders sein wird, als im ersten Lockdown, ist das Sortiment mancher großer Lebensmittelhändler.
Rewe Group schränkt Sortiment aus Solidarität zum Handel ein
So hat etwa die Rewe Group verkündet, im zweiten Lockdown keine "atypischen" Warensortimente zum Verkauf anbieten zu wollen. "Aus Solidarität" zu den Händlern, die schließen müssen, schränkt deshalb die Rewe-Gruppe, zu der auch Billa und Merkur gehören, ab Dienstag das Warensortiment ein. "Wir haben hier einen ganz klaren Standpunkt: wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen", betont Marcel Haraszti, Vorstand der Rewe International AG und ergänzt: "Daher werden wir selbstverständlich nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten. Zusammenstehen im Handel ist jetzt eine Frage kaufmännischen Anstands. Wir fordern auch unsere Kollegen im Lebensmittelhandel auf, diesen Weg mitzugehen."
Das bedeutet, dass bei Merkur, Billa und Co. nur noch Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter während des Lockdowns im Sortiment zu finden sind. Andere Produkte wie z.B. Blumen, Bekleidung, Elektrogeräte, Spielwaren werden bei Rewe nicht zum Verkauf angeboten. Im ersten Lockdown gab es diesbezüglich Abgrenzungsdiskussionen. Die jetzige Verordnung und ihre Kommentierung geben klare Leitplanken, dass im Lebensmittelhandel nur Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter angeboten werden dürfen. Andere Waren wie z.B. Blumen, Bekleidung, Elektrogeräte, Spielwaren sind nicht von der Ausnahmeregelung des Betretungsverbots erfasst, um von der Schließung betroffene Betriebe nicht zu benachteiligen.
"Für uns alle im Handel ist das Weihnachtsgeschäft die mit Abstand wichtigste Zeit im Jahr. Und es kann nicht sein, dass wir als Lebensmittelhändler den Branchenkollegen jetzt Umsätze wegnehmen, die sie im Weihnachtsgeschäft dann nicht mehr nachholen können", so Haraszti.
"Wäre verfassungswidrig": Spar, Hofer und Lidl ziehen nicht nach
Harasztis Aufforderung an die Kollegen, diesen Weg mitzugehen, kommen Spar, Hofer und Lidl nicht nach. Die drei Lebensmittelhändler wählen einen anderen Weg und beziehen sich in einer aktuellen Pressmeldung auf ihren "Versorgungsauftrag": "Während des Lockdown besteht für diverse Handelsgeschäfte ein Betretungsverbot. Für Lebensmittelhändler besteht jedoch ein Öffnungsgebot und ein Versorgungsauftrag. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Sortimente, die dem typischen Warensortiment aller Betriebsformen im österreichischen Lebensmittelhandel entsprechen, auch weiterhin verkauft werden dürfen. Eine Beschränkung der bei Interspar, Hofer und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente, wäre gesetz- und verfassungswidrig", so heißt es in der Aussendung.
Und weiter: "Weiters In der aktuell herausfordernden Situation die bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten noch weiter zu beschränken, wäre auch nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden. Zur Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Sortimente daher auch während des Lockdown weiterhin verkauft. Diese Vorgehensweise wurde eingehend rechtlich geprüft. Da die Händler mit Betretungsverbot ja bis zu 60 Prozent Umsatzentschädigung erhalten, ist die Situation auch eine völlig andere als im Frühling. Würde Spar, Hofer und Lidl Österreich der Verkauf von Nonfood-Sortimenten untersagt werden, würden sie keine Entschädigung erhalten. Auch dies wäre verfassungswidrig." (red)
www.rewe-group.at
www.billa.at
www.merkurmarkt.at
so eine Selbstbeschränkung würde man sich auch von Onlineriesen wie Amazon wünschen, dass Sie für Websitebesucher Produkte jene Shops vorrangig listen, die aus der Region/Land des Websitebesuchers sind. Oder von Google bei Google search jene Onlineshops zuerst aufscheinen, die aus der Region sind.
Persönlich fällt es mir ohnehin schwer nachzuvollziehen, wie man sich die Zeit mit shoppen vertreiben kann, aber natürlich steht Weihnachten vor der Tür und auch wenn wir alle auf die Öffnung nach dem 6. Dezember hoffen, eine Garantie gibt es nicht und so ist es naheliegend Geschenke schon mal online zu besorgen.
Gefragt sind auch die Konsumenten, zwar haben lokale Onlineshops in der Benutzerfreundlichkeit und Customer Experience als auch in der Lieferlogistik oft noch Optimierungsbedarf, aber das sollten wir in diesem Fall aushalten und an einem Strang ziehn.
Ist ja alles rechtlich gedeckt - die hinlänglich bekannte Aussage beim nutzen jeder Interpretationsmöglichkeit des Gesetzestextes. Es ist ja auch schon vergessen, dass zu Ostern auch Spar Lidl Hofer,... die Nutznießer waren und dazumal kein Ausgleich der Umsätze stattfand.
Nochmals Hochachtung vor der REWE Entscheidung.
R Rehrl
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