Die seit längerem geführten Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Österreichischen Werberat (ÖWR) hinsichtlich einer Weiterführung des Anti-Sexismus-Beirates konnten nun zu einem Abschluss gebracht werden. Ab sofort wird in den Beschwerdeverfahren des Österreichischen Werberates der Anti-Sexismus-Beirat erneut integriert, um geschlechterdiskriminierender Werbung entgegen zu wirken.
Erfolgreicher Abschluss
Bundesministerin Ines Stilling freut sich sehr, dass die Gespräche zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten: "Werbung erreicht die Menschen in vielen Lebensbereichen und auf unterschiedlichsten Kanälen und ist in Fragen der Geschlechtergleichstellung sehr relevant. Immer wieder werden in der Werbung Sexismus geschürt und Geschlechterstereotype verstärkt. Der Anti-Sexismus-Beirat soll dazu beitragen, in Einzelfällen derartige Werbemaßnahmen zu beenden. Er ist ein wirksames Instrument zur Sensibilisierung der Werbewirtschaft hinsichtlich eines bedachten Umgangs mit den gezeigten Inhalten."
Der Anti-Sexismus Beirat erstellt Gutachten bei Beschwerden zum Thema geschlechterdiskriminierende Werbung, die den Österreichischen Werberätinnen und Werberäten (statt dem Österreichischen Werberat) in den Beschwerdeverfahren zur Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
Wichtige Sensibilisierungsarbeit
"Es ist dem Österreichischen Werberat ein besonderes Anliegen zusätzlich zur grundsätzlichen Verankerung des Themas 'Bekämpfung von Sexismus in der Werbung und in den Medien' entsprechend gesellschaftspolitischer Entwicklungen unterschiedliche Aspekte von Diskriminierung im Werberat aufzuzeigen", so ÖWR-Präsident Michael Straberger. Gleichzeitig sieht er darin eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Selbstregulierung der Werbewirtschaft.
Die Stellungnahmen des Beirates stehen der Öffentlichkeit auf der Webseite des Werberates zur Verfügung. Damit wird auch wichtige Sensibilisierungsarbeit geleistet gegenüber der Werbebetreibenden Wirtschaft sowie gegenüber Agenturen und Medien. (as)
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