Neuerungen beim Arbeitsrecht
Was sich für Arbeitnehmer 2025 in Österreich ändert

| Redaktion 
| 07.01.2025

Änderungen beim Arbeitsrecht betreffen unter anderem das Homeoffice sowie die Arbeitslosigkeit und Barrierefreiheit.

Die scheidende Regierung aus ÖVP und Grünen hat vor den Neuwahlen in Österreich noch einige gesetzliche Anpassungen beschlossen. Dabei haben sich die beiden Koalitionspartner auch das Arbeitsrecht vorgenommen, sodass mit 1. Jänner 2025 mehrere wichtige Änderungen für österreichische Arbeitnehmer:innen schlagend wurden. Die Arbeitgeberbewertungs-Plattform kununu hat zusammengefasst, welche Neuerungen es gibt und wen sie betreffen.

Erweiterung von Homeoffice auf Telearbeit

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns führten dazu, dass zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen die Arbeit außerhalb des Büros gewährten. Die gesetzlichen Vorgaben rund um Arbeitsschutz und Versicherungen umfassten dabei bisher ausschließlich wortwörtlich das Homeoffice – also die Arbeit, die man aus den eigenen vier Wänden erledigt hat. Waren Arbeitnehmer:innen in einem Co-Working-Space tätig oder hatten aus einer Ferienwohnung gearbeitet, wäre dies theoretisch nicht abgedeckt gewesen.

Doch damit ist seit Anfang 2025 Schluss. Das Telearbeitsgesetz lässt nämlich Homeoffice zur sogenannten Telearbeit werden. Für Arbeitnehmer:innen in Österreich bedeutet das, dass sie nun "in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit" arbeiten dürfen.

Arbeitsunfälle bei Telearbeit

Das verabschiedete Telearbeitsgesetz hat Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus. Gemäß § 175 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der sogenannte Wegunfall neu geregelt. Immer versichert ist man demnach in Örtlichkeiten im engeren Sinn – also zu Hause im Homeoffice – und in jenen im weiteren Sinn. Bei letzteren Örtlichkeiten müssen die Wege jedoch ein betriebliches Interesse haben. Laut kununu bedeutet das, dass wenn man Telearbeit beispielsweise aus einem Urlaubsort erledigt, man vorher besser Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten sollte. Nur so könnten Arbeitnehmer:innen sichergehen, dass sie im Falle des Falles ausreichend unfallversichert sind.

Barrierefreiheitsbeauftragte:r

In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit registrierter Behinderung. Laut behindertenarbeit.at sind 56 Prozent von ihnen erwerbstätig. Um ihre Anliegen besser berücksichtigen zu können, wird in Betrieben ab 400 Mitarbeiter:innen nun ein:e Barrierefreiheitsbeauftragte:r zur gesetzlichen Pflicht. Die Person wird für fünf Jahre bereitgestellt – bisher waren es vier Jahre. Der:die Beauftragte soll sich ehrenamtlich aktiv für die Anliegen von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung einsetzen. Der Fokus soll nicht nur auf offensichtlicher Barrierefreiheit im Unternehmensgebäude liegen, sondern beispielsweise auch die behindertengerechte IT-Nutzung umfassen.

Finanzielle Förderung der Pflegebranche

Dass die Pflegebranche unter dem Fachkräftemangel leidet, ist längst kein Geheimnis mehr. Mit einer Ausweitung des Pflegestipendiums für Arbeitslose soll hier Abhilfe geschaffen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wird seine finanziellen Unterstützungen für das AMS aufstocken und zahlt ab heuer zusätzlich 20 Millionen Euro pro Jahr.

Ist man selbst von Arbeitslosigkeit betroffen, kann man mit dem Pflegestipendium eine AMS-Ausbildung in der Pflegebranche im Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden finanzieren. Dabei erhält man während der Ausbildungszeit mindestens 1.536 Euro monatlich zur Deckung der Lebenshaltungskosten.

Änderungen bei Arbeitslosigkeit

Aufgrund von Streitigkeiten zwischen ÖVP und Grünen kommt es zu keinen maßgeblichen Änderungen im Arbeitslosengesetz. Was sich jedoch ändert, ist die Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice (AMS). Diese soll entbürokratisiert werden und vorrangig elektronisch stattfinden. Als Arbeitssuchende:r soll man dann verpflichtend zweimal pro Woche in sein digitales AMS-Postfach schauen müssen. Aufgrund einer Übergangsphase tritt diese Änderung jedoch endgültig erst ab 1. Juli 2025 in Kraft.

www.kununu.com

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