HV begrüßt und übt gleichzeitig Kritik am "Energiekostenzuschuss 2-Vorstoß"

| Redaktion 
| 17.10.2023

Die Förderrichtlinien würden laut dem Handelsverband weiter ausbleiben und auch eine Genehmigung durch die Europäische Union steht noch aus.

Seit Montag, den 16. Oktober, können sich Unternehmen im Austria Wirtschaftsservice GmbH - aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss 2 voranmelden. Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass diese technische Voranmeldung notwendig sei, um die Abwicklung noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU (Läuft Ende Dezember aus) zu gewährleisten. Sie sei außerdem für die spätere Antragsstellung verpflichtend.

Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt ein "first come, first served" Prinzip.

Voranmeldung ist gut, Auszahlung ist besser

"Wir freuen uns, dass die Bundesregierung diesen wichtigen ersten Schritt für die österreichischen Handelsunternehmen gesetzt hat. Jetzt braucht es rasch endgültige Klarheit über die Modalitäten der schon im Vorjahr angekündigten Hilfsmaßnahme. Unklar ist weiterhin, in welchem Ausmaß nun auch dem Handel, dem größten Arbeitgeber mit den meisten Unternehmen des Landes, zumindest ein Teil des beträchtlichen Mehraufwands für Energie ersetzt wird", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Laut dem Handelsverband (HV) seien die genauen Förderrichtlinien noch ausständig. Auch eine Genehmigung durch die Europäische Union steht noch aus. Der Handelsverband empfiehlt den Betrieben, die Voranmeldung trotzdem sofort zu nutzen.

Kein Energiekostenzuschuss für 2022

Während vom Energiekostenzuschuss 1 für das Jahr 2022 laut dem HV de facto fast nur energieintensive Industrieunternehmen profitierten, ging der große Rest der Betriebe und der Handel mit eingeschlossen, leer aus. Der Handelsverband appellierte deshalb vehement und bei jeder Gelegenheit an die Bundesregierung, von allen beihilferechtlichen Möglichkeiten, die die EU bietet, Gebrauch zu machen. Nun erhofft man sich vom Energiekostenzuschuss 2, der für das Jahr 2023 gelten sollte, mehr herausholen zu können.

"Wir gehen davon aus, dass uns die Regierung hier im Wort bleibt", sagt der Handelssprecher und fügt hinzu: "Die Zeit drängt, jetzt ist schnelles und unbürokratisches Handeln entscheidend. Voranmeldung ist gut, rasche Auszahlung ist besser, weil den Unternehmen die Liquidität fehlt! Insbesondere viele Nahversorger:innen sind durch die Explosion der Energiekosten unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage gekommen. Das Wasser steht diesen Betrieben wirtschaftlich bis zum Hals. Zufrieden können wir deshalb erst sein, wenn die Hilfe auch bei unseren Handelsbetrieben angekommen ist."

www.handelsverband.at

Mag. Klaus Dieter Thomaser
Hat Herr Will da alles verstanden??? ..... Neu ist auch, dass nun ein Betriebsverlust oder ein Rückgang des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 nachgewiesen werden muss. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. .... da fallen großteils aller Betriebe raus. Außerdem wurde urprünglich angekündigt, dass 60% der Mehrkosten refundiert werden .. ohne wenn und aber

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