UPC stoppt A1-Vergleichswerbung

Einstweilige Verfügung gegen Werbekampagne.

UPC hat gegen A1 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Grund ist eine Werbekampagne die Kunden von UPC davon überzeugen sollte, zu A1 zu wechseln. In der Kampagne stellte A1 ein Paket bestehend aus zwei Produkten (TV und Internet) einem UPC-Paket bestehend aus drei Produkten (TV, Internet und Festnetztelefon) gegenüber. Die vergleichende Werbung von A1 war jedoch nach Meinung von UPC irreführend, weshalb der Konzern eine Unterlassungsklage eingebracht hat.

"Das Handelsgericht gibt uns Recht. Vergleichende Werbung muss richtig sein. Die Art und Weise, wie A1 hier Kunden in die Irre geführt hat, zeigt, was von den Werbeaussagen von A1 zu halten ist. In unserer Antwort haben wir nicht nur transparent vergleichbare Produkt-Pakete gegenübergestellt, sondern auch klar dargelegt, wie überlegen unsere Services in puncto Preis-/Leistungsverhältnis sind", so Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria. Die Werbung stelle nicht in entsprechender Weise dar, "dass es sich bei dem Paket von UPC um ein Triple Play-Produkt handelt, das auch Festnetztelefonie enthält, während jenes von A1 ein Twin-Produkt - lediglich aus Internet und TV - darstellt", lautet es in der einstweiligen Verfügung. (red)

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