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Online-Handel soll abgesichert werden.
Als Österreicher online in England zu shoppen scheitert öfters am komplizierten Rechtsschutz. Die Europäische Kommission will das nun ändern: Käufer sollen beim grenzüberschreitenden Shoppen per Mausklick leichter einkaufen und besser umtauschen können.
Die EU-Kommission stellte in Brüssel Pläne für ein einheitliches Kaufrecht für Waren und digitale Produkte wie Musik vor, das Standards für klare Informationen schaffen soll. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die Vorgaben würden die bisherigen nationalen Rechte der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern parallel und optional existieren.
Käufer und Händler könnten damit ein Geschäft nach den neuen EU-Regeln vereinbaren. Der Online-Käufer müsste dem Kauf nach Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmen und würde in seiner Sprache über seine Rechte aufgeklärt. Wer ein fehlerhaftes Produkt kauft und sich für das EU-Recht entscheidet, hätte die Wahl zwischen Ersatz, Reparatur, Preisnachlass oder Kündigung des Vertrages.
Risiko bisher zu hoch
Durchschnittliche Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bieten Ware in maximal noch zwei EU-Ländern an. Für breitere Lieferung sind ihnen rechtliches (oder sprachliches) Risiko wie auch Folgekosten zu hoch. 64 Prozent der Händler liefern trotz Bestellung nicht. "Der europäischen Wirtschaft entgehen dadurch 26 Milliarden Euro jährlich", so EU-Justizkommissarin Viviane Reding. (red)
ec.europa.eu