Lachen statt Ärger
Vier Regeln für gelungene Aprilscherze

| Larissa Bilovits 
| 30.03.2025

Bald heißt es wieder "April, April!" Damit der Tag der Streiche aber ohne böse Überraschungen ausgeht und am Ende alle Beteiligten mitlachen können, gibt es einiges zu beachten. 

Der 1. April ist in unserer Kultur als Tag der Scherze und Streiche bekannt. Woher genau die Tradition stammt, jemanden humorvoll "in den April zu schicken", lässt sich nicht mit Sicherheit sagen – erstmals schriftlich belegt ist diese Redewendung jedoch im Jahr 1618 in Bayern, wobei sich der "Aprilscherz" erst Mitte des 19. Jahrhunderts einbürgerte. In manchen Überlieferungen wird dieser Tag zudem als Unglückstag betrachtet, da er mit dem Einzug Luzifers in die Hölle in Verbindung gebracht wird.

Vier Regeln für gelungene Streiche

Für viele Menschen gehört es heute jedenfalls dazu, ihre Mitmenschen mit falschen Geschichten oder hinterlistigen Streichen "zum Narren zu halten". Allerdings übertreiben manche es maßlos: Während harmlose Streiche meist für Erheiterung sorgen, können drastische oder schlecht geplante Aktionen schnell nach hinten losgehen. Damit der Tag mit keiner bösen Überraschung endet, hat der Versicherer Helvetia einige Regeln zusammengestellt:

  1. Timing ist alles: Jede:r, der nach Mittag noch einen Aprilscherz macht, gilt als "Aprilnarr" – wer sich also einen Spaß erlauben möchte, sollte damit nicht zu lange warten und diesen am Morgen oder spätestens am Vormittag durchziehen.
  2. Spaß statt Schreck: Für einen gelungenen Scherz sollte man sich etwas ausdenken, das auf den ersten Blick plausibel erscheint, aber nicht zu realistisch ist. Wenn eine Geschichte nämlich ZU glaubwürdig ist, kann das beim Gegenüber – je nach Story – im schlimmsten Fall für Angst, Stress oder Panik sorgen. Deswegen sollte man lieber mit einem Augenzwinkern übertreiben.
  3. Scherz auf die jeweilige Person anpassen: Besonders wichtig zu beachten ist, bei Aprilscherzen die richtige Person hereinzulegen. Während man sich bei Familienmitgliedern oder Freund:innen eher einen Spaß erlauben kann, könnten etwa Geschäftspartner:innen einen Scherz schnell in den falschen Hals bekommen. Und der beste Scherz ist immerhin der, über den auch das "Opfer" herzhaft lachen kann.
  4. Auflösung nicht vergessen: Am wichtigsten ist allerdings, dass ein Aprilscherz nur dann als wirklich gelungen gelten kann, wenn man ihn auch noch am selben Tag auflöst. So bleibt nämlich niemand ratlos zurück und man kann im besten Fall gemeinsam mit seinem "Opfer" über den Streich lachen. Dabei darf natürlich das traditionelle "April, April!" nicht fehlen.

Haftpflichtversicherung schützt nicht bei Scherzen

Aber Achtung: Wenn der eigene Aprilscherz dann doch ein böses Ende nimmt, muss man selbst für die etwaig entstandenen Schäden aufkommen. Denn auch, wenn der Streich eigentlich nicht böse gemeint war, handelt es sich dabei um einen Vorsatz. Und dieser ist prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgenommen. "Wir sind da, wenn es drauf ankommt – aber bei vorsätzlichen Handlungen sind uns, sowie allen anderen Versicherern, die Hände gebunden. Die Haftpflichtversicherung greift in diesem unglücklichen Fall nicht mehr", erklärt Andres Gruber, Vorstand für Schaden-Unfall Helvetia Österreich. Das gilt übrigens auch bei missglückten Scherzen, die von Kindern durchgeführt wurden – hier werden in der Regel die Eltern in die Haftung gezogen.

Abschließend bleibt also zu sagen: Aprilscherze sind eine schöne Tradition – allerdings nur dann, wenn die Streiche keine Personen- oder Sachschäden nach sich ziehen. Denn die besten Scherze sind die, bei denen am Ende alle mitlachen können, und keine die Rechnung zahlen muss.

www.helvetia.com

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