Unbelehrbarer Steuerbetrüger
Umsatzsteuerbetrug mit Schutzmasken in Höhe von 300.000 Euro aufgedeckt

Als scheinbar "normaler" Angestellter in von ihm selbst gegründeten Firmen zog der unbelehrbare Steuerbetrüger im Hintergrund die Fäden. Nun wurde er überführt.

Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung deckte laut eigenen Angaben die kriminellen Machenschaften eines bereits verurteilten Umsatzsteuerbetrügers auf, der mit Schutzmasken Handel betrieben hatte, hieß es am Donnerstag (8. August) in einer Aussendung. 

"Die Steuerfahndung hat durch ihr engagiertes und akribisches Vorgehen einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Steuerbetrug erzielt. Abgaben- und Steuerhinterziehung darf sich niemals auszahlen, denn die Betrüger schaden in erster Linie all jenen Menschen, die ehrlich sind und ihre Abgaben ordentlich entrichten. Daher ist auch die präventive Wirkung dieses Falles nicht zu unterschätzen", so Finanzminister Magnus Brunner.

Geschickt agiert

Aufmerksam wurde die Steuerfahndung auf den 55-jährigen Täter laut eigenen Angaben durch Ermittlungen in einem anderen Fall. Er agierte scheinbar sehr geschickt und eröffnete mehrere Firmen, bei denen er verschiedene Scheingeschäftsführer einsetzte, um seine eigene Identität zu verschleiern. Als scheinbar "normaler" Angestellter habe er im Hintergrund die Fäden gezogen und so seine Betrugsmasche gesteuert. Den Angaben der Steuerfahndung zufolge nahm er zahlreiche Umsatzsteuervoranmeldungen sowie -vorauszahlungen bei der Lieferung von Schutzmasken nicht vor und prellte den Staat damit um knapp 300.000 Euro, wie die Prüfer:innen bekannt gaben.

Hohe Strafe

Der Mann wurde bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Da die Steuerfahndung seine kriminellen Machenschaften eindeutig belegen konnte, stand die Schuldfrage für das zuständige Landesgericht außer Frage. Bei der Hauptverhandlung im Juli wurde der Beschuldigte wegen der Abgabenhinterziehungen gemäß Finanzstrafgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe über 120.000 Euro und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die offenen Abgaben über knapp 300.000 Euro musste er ebenfalls begleichen. 

Das Urteil ist bereits rechtskräftig und der 55-Jährige ist derzeit in einer niederösterreichischen Haftanstalt untergebracht.

www.bmf.gv.at

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