Nächste Großinsolvenz
Millionenpleite eines Wiener Beratungs- und Planungsunternehmens

| Tobias Seifried 
| 25.07.2024

Von der Insolvenz sind 77 Dienstnehmer:innen sowie weitere Niederlassungen in Tirol und Oberösterreich betroffen; die Passiva belaufen sich auf über elf Millionen Euro.

Wie der KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bekannt gaben, wurde über das Vermögen der Chemgineering Austria GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien eröffnet. Das Beratungs- und Planungsunternehmen mit Sitz in der Bundeshauptstadt gehört zur internationalen Chemgineering-Gruppe, deren Alleingesellschafterin (Chemgineering Holding AG) in der Schweiz sitzt.

Betroffene und Gründe

Hierzulande agiert das Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Pharma, Biotechnologie, Feinchemie, Medizintechnik, Kosmetik, Diagnostika und Lebensmittel. Darüber hinaus übernimmt Chemgineering Austria die Lieferung von Komponenten und Anlagen und ist zudem als Generalplanerin tätig. Neben dem Hauptsitz gibt es Niederlassungen in Tirol (Kirchbichl) und in Oberösterreich (Linz und Braunau).

Laut eigenen Angaben belaufen sich die Passiva auf rund 11,4 Millionen Euro. Von der Pleite sind 77 Gläubiger:innen und genauso viele Dienstnehmer:innen betroffen. Letztere haben ihre Gehälter bis einschließlich Mai 2024 ausbezahlt bekommen. Wie der KSV1870 erfahren hat, machten insbesondere Umsatzrückgänge infolge eines Rückgangs der Investitionsbereitschaft von Kund:innen sowie nicht abgegoltene Mehrleistungen bei einem Großprojekt die nunmehrige Antragstellung auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung notwendig.

Fortführung angestrebt

Chemgineering Austria beabsichtigt die Fortführung und Sanierung des Unternehmens. Den Gläubiger:innen wird ein Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans angeboten. Die Quote soll nach eigenen Angaben aus der Unternehmensfortführung erwirtschaftet werden.

Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans soll nun eingehend geprüft werden. Der AKV werde laut eigenen Angaben auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.

www.ksv.at

www.akv.at

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