Wie die BWB am Dienstag mitteilte, kam es im bereits vor Jahren aufgedeckten Kartell in Österreichs Bauwirtschaft zu einer weiteren Entscheidung. Konkret verhängte das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße in Höhe von 27,15 Millionen Euro gegen Swietelsky, die jetzt auch rechtskräftig ist. Eigentlich hätte der Baufirma aufgrund von Verstößen gegen das Kartellverbot eine noch saftigere Geldbuße gedroht.
Minderung dank Zusammenarbeit
Da Swietelsky im Sommer 2017 zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten war und in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert hatte, beantragte die Behörde eine geminderte Geldbuße in Höhe von eben den nun bestätigten 27,15 Millionen Euro. Das Unternehmen legte auch ein umfassendes Anerkenntnis ab, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Höhe der Geldbuße akzeptierte und die rechtliche Beurteilung der Behörde unbestritten zur Kenntnis nahm. Neben der Swietelsky AG sind von dieser Kartellstrafe auch die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und die Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam Swietelsky) betroffen.
Öffentliche und private Auftraggber:innen betroffen
In die Causa sind mehrere große heimische Baufirmen involviert. Ihnen werden Kartellrechtsverstöße in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Mitbewerber:innen in Bezug auf den Bereich des Hoch- und Tiefbaus im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 vorgeworfen.
Laut der Bundeswettbewerbsbehörde betrifft die Zuwiderhandlung das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind demnach zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber:innen sowie eine große Anzahl an Bauvorhaben. Gegen viele der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Im Rahmen der Kartellrechtsverstöße wurden den Ermittler:innen zufolge zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Unter anderem seien zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von "Deckangeboten" vereinbart bzw. festgelegt worden, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.
www.bwb.gv.at
www.swietelsky.at
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