Nike versus Adidas

| 25.09.2012

1:0. Einstweilige Verfügung gegen Schuhmodell "adiZero Primeknit". 

Im harten Patent-Clinch der Sportartikelhersteller hat Weltmarktführer Nike eine einstweilige Verfügung gegen Adidas erwirkt. Dem US-Konzern zufolge verletzt Adidas ein Patent Nikes. Der Adidas-Schuh besteht aus gewebten Obermaterial, ähnelt damit laut Nike stark dem Modell "Flyknit" und darf in Deutschland nicht mehr verkauft werden. "Nike besitzt eine lange Tradition als Innovationsführer im Bereich Footwear Design und Entwicklung. Unsere Patente sind die Grundlage für diese herausragende Marktstellung, die wir energisch schützen", schreibt das Unternehmen auf seiner Website. Bei Adidas will man die Entscheidung inhaltlich nicht kommentieren: "Uns liegen die Unterlagen vor, und die prüfen wir jetzt", sagte Sprecherin Katja Schreiber.

Aktienrückkäufe

Unterdessen hat Nike die Genehmigung zu einem Aktienrückkauf von 5 Mrd. Dollar, der im zweiten Quartal 2013 abgeschlossen sein werde, erhalten. "Ein Rückkauf unserer Aktien ist eine kluge Verwendung unserer Barmittel. Dieses neue Aktien-Rückkaufprogramm demonstriert unser anhaltendes Vertrauen in die Strategie von Nike, ein langfristig profitables Wachstum und einen starken Cash Flow zu erzielen, und spiegelt unser Bekenntnis wider, Wert für unsere Aktionäre zu schaffen", so der Vorstandsvorsitzende Mark Parker. (red)

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