Eine anstehende Novelle der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste nutzt anscheinend das Gesundheitsministerium, um Werbung für Lebensmittel gänzlich zu verbieten. Das ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte und zum Schaden der Medienlandschaft und Erzeuger in Österreich.
Ziel der EU-Richtlinie wäre es, Vorgaben für die Bewerbung von Lebensmitteln in Kindersendungen zu schaffen. Dies wurde in Österreich bereits 2010 in einem Verhaltenskodex der Branche erfolgreich umgesetzt. Die Richtlinie wurde nun novelliert und soll lediglich erweitert werden – unter anderem für Social Media und Online-Kanäle.
Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht allerdings vor, dass in Österreich wesentlich restriktiver verfahren wird. Es wurde eine eigenes "Nährwertprofil" ausgearbeitet, mit dem in Zukunft beurteilet werden soll, welche Werbung geschalten werden darf und welche nicht. Das hätte ein absolutes Werbeverbot für einen Großteil der Lebensmittelkategorien zur Folge: Fruchtmilch, Joghurtprodukte, Süßigkeiten, Kuchen, Desserts, Speiseeis, Müsliriegel, Softdrinks, Wurst, Fleischerzeugnisse sowie Fischstäbchen;
Betroffen wären alle Medienhäuser, Privatsender und jene, die in ihren Online-Plattformen Werbung schalten. Wird der Vorschlag des Gesundheitsministeriums umgesetzt, wird nach Schätzung des Wirtschaftsbundes mehr als die Hälfte der Werbung für Lebensmittel verboten. Das ist ein völlig inakzeptabler Eingriff in die Privatwirtschaft und ein Schaden der ohnehin durch die Coronakrise schwer getroffenen Medienhäuser und der Werbebranche in Österreich. Vor allem österreichische Markenartikel aus Familienbetrieben verlieren an Sichtbarkeit und damit Absatz.
Die Vielfalt österreichischer Markenprodukte wäre mit einem Schlag gefährdet. Viele Markenartikel haben über Jahrzehnte einen kulturellen und emotionalen Wert in der Gesellschaft geschaffen. Ohne Werbung sterben Produkte und übrig bleiben wenige Eigenmarken großer Lebensmittelketten.
Absolute Werbeverbote und Nährwertprofile sind in der zu novellierenden EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Ziel ist es lediglich, bestehende TV-Regulierungsstandards auf Video-Sharing-Anbieter und soziale Medien auszudehnen. Was Anschober hier plant, ist Gold Plating in Reinkultur. Wir warnen den Gesundheitsminister eindringlich davor den Entwurf in dieser Form umzusetzen. Die Regierung müsste lediglich die Rahmenbedingungen anpassen und weiterhin auf die Selbstregulierung der Branche setzen, wie sie auch die letzten zehn Jahre funktioniert hat.
www.wirtschaftsbund.at
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Geflissentlich werden z. B. übersehen:
Lebensmittelklarheit z. Thema " Ursprungsland" Rohware/Verarbeitung.
Gezielte, konsequente Maßnahmen gegen Plastikflaschen u. Aludosen.
Ächtung von Palmöl in Nahrungsmitteln.
Für extensiven Aktionismus auf Nebenschauplätzen (Feigheit?)wurden die Grünen letztlich immer abgestraft.
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