"Türsteher" für Online-Shops

Re-Targeting als Marketingtool.

Um den Umsatz von Online-Shops noch weiter zu steigern, wurden im Bereich Affiliate-Marketing in den vergangenen Jahren Technologien und Konzepte entwickelt, die es nun erlauben, den Kunden auf den Fersen zu bleiben. Möglich machen dies personalisierte Werbebanner, die Teil des sogenannten Re-Targetings sind. "Das ist das Prinzip des umgedrehten Türstehers", erklärt Manuel Kester, Geschäftsführer der Agentur belboon-adbutler.

"Normalerweise steht der Türsteher vor einer Lokalität und entscheidet, wer reinkommt und wer nicht. Beim Re-Targeting ist es umgekehrt. Wenn der Kunde im Shop war, nichts gekauft hat und wieder aus dem Laden geht, kommt der Türsteher und erinnert ihn, dass er sich doch das Produkt XY angeschaut hat."

Kunden zum Kauf motivieren

In der Praxis wird dem Internet-User ein Produkt im Netz auf Werbebannern immer wieder begegnen. Kester erklärt das Prinzip am Rande der Belboon Affiliate Marketing Konferenz in Berlin so: "Wenn man sich zum Beispiel auf Amazon einen Fernseher angeschaut hat und später auf chefkoch.de surft, wird dort ein Werbebanner mit genau diesem Fernseher eingeblendet. Wenn das Re-Targeting gut gemacht wird, ist der Banner mit einem Discount-Code versehen, sodass dem Kunden das Angebot unterbreitet wird, diesen Fernseher jetzt mit zehn Prozent Ersparnis zu kaufen."

Ziel ist es, den Kunden durch wiederholtes Aufzeigen des Wunschobjektes, zum Kauf zu motivieren. Möglich wird dies nur durch den Einsatz von Cookies. Hier schaut die Branche derzeit auf die politischen Vorgaben aus Brüssel. Laut der ePrivacy-Richtlinie, auch EU-Cookie-Richtlinie genannt, muss der Internet-Nutzer über den Einsatz von Cookies auf jeder Webseite informiert werden und sein Einverständnis dazu geben.

"Das würde bedeuten, dass User sich durch diverse Infoboxen lesen und klicken müssten, bevor sie den Inhalt einer Webseite überhaupt erst zu sehen bekämen", verdeutlich Rechtsanwalt Martin Bahr. Seit Mai dieses Jahres hätte die Richtlinie umgesetzt werden müssen, bislang liegt aber nur ein Gesetzesentwurf vor. Der Rat des Rechtsexperten: "Das Gesetz ist sinnlos. Shopbetreibern würden Kunden verloren gehen. Man kann es einfach ignorieren, da es nicht bußgeldbewehrt ist."

Rechtlich unproblematisch

Auch Kester sieht das Thema entspannt: "Im Re-Targeting sehe ich es als unproblematisch an, weil keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Das heißt, es gibt keine Verknüpfung zur jeweiligen Identität. Ein Re-Targeting-Anbieter weiß zwar, dass sich jemand von ihrem Computer aus das Produkt angeguckt hat, aber er weiß nicht wo sie wohnen, wie sie heißen, welches Haushaltsnettoeinkommen sie haben. Eigentlich sind sie nur eine Nummer und diese Nummer hat sich eben den Fernseher angeguckt. Das ist rechtlich auch in Ordnung." (pte)

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