Exklusive Vermarktung von TV-Fußballrechten rechtswidrig

| 04.10.2011

"Billig-Bundesliga" aus dem Ausland erlaubt. 

Gestritten wurde in Großbritannien - doch das Urteil hat wohl Auswirkungen auch auf Pay-TV-Sender und die Fußball-Vermarktung in ganz Europa: Fußballfans müssen nicht mehr unbedingt einheimische Pay-TV-Sender abonnieren, um sich Fußball-Übertragungen anzuschauen, teilte der Europäische Gerichtshof mit. Sie dürfen auch auf ausländische Anbieter zurückgreifen. Nationale Rechtsvorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten für das Pay-TV untersagen, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr.

Für die europäischen Profi-Fußballclubs und Bezahlfernsender ist das eine schlechte Nachricht. Bisher konnten die Bundesliga oder die englische Premier League ihre Fußballrechte in jedem EU-Land einzeln verkaufen - meist für viel Geld an Bezahlfernseh-Konzerne wie Sky oder BSkyB in Großbritannien. Die Sender hatten dafür die Exklusivrechte. Ein solches Modell stehe aber im Widerspruch zum EU-Wettbewerbsrecht, erklärte der EuGH

Präzedenzfall englisches Pub

Konkret entschied das Luxemburger Gericht über die Klage einer Pub-Besitzerin aus England, die einen griechischen Fernseh-Kanal abonnierte, um die Spiele der Premier League zu zeigen. Mit der Decoderkarte aus Griechenland hatte Murphy pro Jahr mehr als 6000 Pfund gespart (rund 7000 Euro). Sie stellte den griechischen Kommentar ab und ließ stattdessen einen Kommentar der öffentlich-rechtlichen BBC laufen. Der britische Rechte-Vermarkter Football Association Premier League (FAPL) hatte Murphy verklagt - und unterlag vor Gericht. Laut Urteil dürfen die britischen Pubs nun zwar die Fußballspiele mit griechischen Decoderkarten übertragen, nicht aber die Auftaktvideosequenz und die Hymne der Premier League. Die nämlich sind, im Gegensatz zum Spiel selbst, urheberrechtlich geschützt. (red)

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