Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Landwirtschaftskammer Steiermark ihre Individualmarke "Steirisches Kürbiskernöl" löschen muss. Streitpunkt der Klage eines steirischen Kernöl-Herstellers war, ob die Kammer bzw. der Verein die Marke "ernsthaft" nutzen würden. Der OHG teilt die Einschätzung des Klägers, dass dies nicht geschehe und entschied, dass die Kammer die Individualmarke löschen muss, berichtet die Presse.
In der Begründung des OGH wird Bezug auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs genommen. Argumentiert lautete damals, dass die Individualmarke über den Verein einer großen Zahl an Produzenten zur Verfügung gestellt werde, was nicht als "ernsthafte Benutzung" anerkannt wurde.
Keine Änderungen für Konsumenten und Produzenten
Die Landwirtschaftskammer betonte in einer Aussendung, dass sich für Konsumenten und Produzenten derzeit nichts ändere. "Die Mitglieder verkaufen ihr Öl mit einer weiß-grünen Banderole, die eine individuelle, fortlaufende Kontrollnummer trägt, und die Rückverfolgbarkeit bis zum jeweiligen Produzenten sichern soll", so Andreas Cretnik, Geschäftsführer des Vereins.
Die Kammer und die Gemeinschaft steirischer Kürbiskernölproduzenten haben in der Zwischenzeit eine internationale Markenanmeldung, die die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke "Steirisches Kürbiskernöl" garantiere, vorgenommen. Darüber hinaus wolle man weitere rechtliche Schritte prüfen, wie etwa den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Für den Einspruch gegen das Urteil hat die Kammer noch bis zum 8. August Zeit. (as)
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