ATV-Übernahme: Nun liegen die Auflagen vor

| 09.02.2017

Sendername bleibt, eigener Chefredakteur und Redaktionsstatut, Vermarktung bei ProSiebenSat.1 Puls 4.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine Liste an Auflagen für die Übernahme des Privatsenders ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe publik gemacht. Die Auflagen - die in der Medienbranche als sehr milde beurteilt werden -  verlangen beispielsweise die Beibehaltung des Sendernamens, einen eigenen Chefredakteur und Geschäftsführer, ein eigenes Redaktionsstatut sowie die Beibehaltung österreichspezifischer Eigenproduktionen. Im Werbebereich werden so gut wie keine Auflagen erteilt. Dies deutet darauf hin, dass  die Vermarktung künftig in den Händen von ProSiebenSat.1 Puls 4 liegen werde. Alle Auflagen gelten ausdrücklich für ATV und nicht für Schwestersender ATV 2.  (jw)

www.atv.at

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