Mit dem zweiten Call von „Gründung am Land“ wiederholen das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) das Förderangebot für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen müssen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
„Gerade im ländlichen Raum gibt es viel Unternehmergeist und Innovationspotential, die es weiter zu stärken gilt. So sichern wir Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen. Aus diesem Grund stellen wir heuer erneut 1,3 Millionen Euro für dieses erfolgreiche Förderprogramm zu Verfügung“, erklären Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer. Das Programm „Gründung am Land“ ist ein Baustein der österreichischen Gründerland-Strategie. Bis 2020 sollen dadurch 50.000 Neugründungen und 100.000 neue Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.
Neugründungen oder junge Unternehmen im ländlichen Raum
Das Förderprogramm richtet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an bestehende Unternehmen der Region, die höchstens fünf Jahre alt sind. „Wie viel Potential in diesen jungen Unternehmen tatsächlich steckt, zeigten bereits die ausgewählten Projekte der ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr“, erläutert die aws Geschäftsführung Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger. In der ersten Phase von „Gründung am Land“ haben sich an die 100 Unternehmen beworben. Eine Expertenjury hat dann die besten 18 Projekte ausgewählt. Die Palette der Projekte reichte von innovativen Handwerkscluster, neu beschichtete Holzplatten, die Gewinnung von pflanzlichen Wertstoffen bis hin zu einer neuen mobilen Erfassung von Arbeitszeiten.
Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten: Zu den materiellen Investitionskosten zählen dabei Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, Patenten und Lizenzen, Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten. Sämtliche Kosten, außer jenen für Beratungen, müssen aktivierbar sein.
Ausschreibung startet am 1. September
Der Call „Gründung am Land“ startet am 1. September 2016 und endet am 15. Oktober 2016 um 12 Uhr. Einreichungen können ausschließlich online über den aws Fördermanager erfolgen. Die Auswahl erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale Förderentscheidung erfolgt auf Vorschlag einer externen Jury durch die aws.
Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen. Der Projektzeitraum beträgt typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes nach der Beendigung des Vorhabens. Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit. (as)
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