Booking.com und Co.: Bestpreisklausel für Hotels wird gekippt

Domino-Effekt in ganz Europa.

In Deutschland haben die Kartellwächter die Bestpreisklausel von Buchungsplattformen wie booking.com schon Anfang des Jahres gekippt, nun ist auch in Österreich mit den Bestpreisklauseln für Onlinebuchungen Schluss. Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten können. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat  eine Gesetzesnovelle in Begutachtung geschickt. "Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten. Auf der eigenen Homepage ist es ihnen aber untersagt. Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeutet in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von Buchungsplattformen", begründet Mitterlehner seine Initiative. Durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes soll die Handlungsfreiheit der Unternehmen erhöht werden.

Mehr als 50 Prozent werden online gebucht

Laut der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV) erfolgen schon mehr als 50 Prozent aller Hotelbuchungen online. Große Internet-Plattformen wie booking.com oder hrs haben sich zu marktführenden Vermittlern von Unterkünften entwickelt. Sie verlangen von den Hoteliers Provisionen und stellen Bedingungen für die Auflistung in der Plattform, unter anderem Bestpreisklauseln oder Zusicherung des letzten Zimmers. Die geltende Rechtslage räumt Plattformbetreibern mehr Rechte ein, als den Hotelbetreibern selbst. Mit der Novelle setzen wir nicht nur einen wesentlichen Schritt hin zu mehr unternehmerischer Freiheit, sondern handeln auch entsprechend europäischer Trends", so Mitterlehner und verweist darauf, dass Frankreich die Vorgaben der Plattformen bereits verboten hat. In Italien wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag behandelt. Auch in Kroatien wird eine Änderung erarbeitet. (jw)

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