Wirtschaftskammer gewinnt Streit ums „Sackerl“

| 20.03.2016

Deutsche Unternehmerin hat das Nachsehen. 

Eine Unternehmerin aus Deutschland hatte sich den Begriff „Sackerl“ als Wortmarke schützen lassen und von heimischen Unternehmen für die Verwendung eine Lizenzgebühr verlangt. Vor allem kleine Betriebe, die Kräutersackerln oder Ähnliches vertreiben, hat dies hart getroffen. Laut WKÖ-Präsident Christoph Leitl bestehe bei diesem Vorgehen „der dringende Verdacht eines unlauteren Geschäftsmodells. „Sackerl“ beschreibe lediglich eine Dienstleistung bzw. ein Produkt und könne daher mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden. Daher wurde in Deutschland ein Nichtigkeitsantrag auf Löschung dieser Marke gestellt. Mit Erfolg: Sie wurde aus dem Markenregister gestrichen. (jw)

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