„Holen Sie sich Ihr Geld zurück"

BFI Wien Bildungstipp zum Thema Arbeitnehmerveranlagung.   

Die Arbeitnehmerveranlagung – vulgo Steuerausgleich – ist für viele Segen und Fluch zugleich. Zum einen spült es mehr Geld in die ohnehin permanent nachschubbedürftige Urlaubskassa, zum anderen zeichnet es einigen die Sorgenfalten auf die Stirn: Was kann ich nun absetzen – Kirchensteuer, Gewerkschaftsmitgliedsbeitrag – Zahnspange des Filius? Soll ich doch den Steuerberater konsultieren? Und welche Belege soll ich gleich mitschicken? Was viele nicht wissen: Auch Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind für Privatpersonen als Werbungskosten abzugsfähig – wenn sie, so besagt es die Finanz, Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Welche Aufwendungen absetzbar sind, finden Sie hier.

Unternehmer profitieren doppelt

Auch für Unternehmen sind Aus- und Weiterbildungskosten als Bildungsausgaben absetzbar. Die Unternehmen können dabei auf zwei Arten Geld von der Finanz lukrieren: So gibt es den externen (außerbetrieblichen) Bildungsfreibetrag. Dieser gilt für außerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden. Darunter fallen Kurs- oder Lehrgangsgebühren, Honorare für Vortragende, Miete für externe Schulungsräume und Kosten für Skripten. Der externe Bildungsfreibetrag kann in Höhe von höchstens 20 % der angefallenen Aufwendungen in Anspruch genommen werden. Die Aus- und Fortbildungseinrichtung muss vom Arbeitgeber verschieden sein.

Alternativ zum externen Bildungsfreibetrag können Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, die einen Anspruch auf den externen Bildungsfreibetrag begründen, im Rahmen einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Business-Service oder Servicecenter des BFI Wien.
Wer nun noch wissen will, wie man Bildungskosten am besten von der Steuer absetzen kann, erhält in Kurzkursen, wie etwa „Einkommensteuererklärung“ oder „Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“  die richtigen Tipps.

www.bfi-wien.at

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