Privatsender greifen ORF wegen Champions League-Angebot an

| 18.12.2013

Offener Brief des VÖP an Politik und Stiftungsräte. ORF weist Kritik zurück.

Wie zu erwarten, ist der Erwerb der Übertragungsrechte der UEFA Champions League durch den ORF, mit einigen Nachwehen verbunden. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) greift den Staatsfunk jetzt in einem offenen Brief, gerichtet an die Politik und die ORF-Stiftungsräte, scharf an. Mit einem Angebot "weit über den marktüblichen Konditionen" seien private Mitbewerber ausgestochen worden, ist in dem vom VÖP-Vorstandsvorsitzenden Klaus Schweighofer und seinem Stellvertreter Markus Breitenecker unterzeichneten Schreiben, zu lesen. "Dieses Vorgehen ist vermutlich illegal, außerdem muss man es als unmoralisch qualifizieren."

Zudem habe der ORF damit bewiesen, dass er bis 2018 über ausreichend Mittel verfüge und die Gebührenrefundierung somit nicht notwendig sei. Ob es bei dieser Rechtevergabe bleibt oder ob der ORF (Sport‐)Rechte überteuert eingekauft und damit den Wettbewerb behindert hat, müsse letztlich die unabhängige Medienbehörde KommAustria entscheiden, sind sich Schweighofer und Breitenecker sicher.

"Falschaussagen, Unterstellungen und Unwahrheiten"

Der ORF sieht in den Vorwürfen hingegen den "wiederholten Versuch, mit Falschaussagen, Unterstellungen und Unwahrheiten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich zu diskreditieren." Der ORF habe eines von mehreren Champions-League-Rechtepakten im Rahmen eines UEFA-Rechtevergabe-Verfahrens erworben, das nach den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung ausgestaltet gewesen sei. Das ORF-Gebot habe den Ausschreibungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und wurde als bestes Gebot von der UEFA ausgewählt. Aus diesem Grund "von einem 'unmoralischen' und 'illegalen' Vorgang zu sprechen", sei beispiellos.

Einer möglichen Untersuchung durch die KommAustria sieht der ORF gelassen entgegen. Der Lizenzpreis liege im üblichen Bereich von anderen Fußballübertragungen, so der öffentlich rechtlich Sender in einer Aussendung. Die Behauptung des VÖP, dass der Preis das einzig ausschlaggebende Kriterium der UEFA bei der Rechtevergabe gewesen sein soll, entspreche nicht den Ausschreibungsbedingungen: "Vielmehr sind etwa auch redaktionelle Aufbereitung und Umsetzung, Produktionsstandards in High Definition, Reichweite bzw. Verbreitungsgrad maßgeblich." (red)

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