Künstler fordern Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien

Handelsverband will zumutbare Lösung.

Die Künstler haben Angst um ihre Tantiemen, der Handelsverband um die Konsumenten und den Wirtschaftsstandort Österreich. Stein des Anstoßes ist eine Forderung der Künstler zu einer umfassenden Speichermedienabgabe, die bereits auch 2010 von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana kam (es wurde damals eine Festplattenabgabe gefordert). Nun ruft die Initiative "Kunst hat Recht" zu einem Protestmarsch auf. Konkret wollen die Künstler ein Abgaberecht auf alle Datenträger, mit denen Musik, Filme, Fotos oder Texte in elektronischer Form gespeichert werden können, so etwa auch Handys und PCs. Der Handelsverband unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Einnahmen der Künstler nachhaltig zu sichern, ist aber mit der aktuell geforderten Form und Höhe unzufrieden. Er ist sogar der Meinung, dass die Abgaben den Interessen der Künstler und dem Wirtschaftsstandort Österreich schaden. Für ausreichende Verwirrung ist gesorgt.

Rechtsunsicherheit und Verwirrung

Einerseits negiert die Wirtschaftskammer, der gesetzliche Verhandlungspartner der Verwertungsgesellschaften, die Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe. Parallel läuft ein Gerichtsverfahren zwischen einem PC-Hersteller und der Austro Mechana, inzwischen liegt die Klage beim Obersten Gerichtshof. Fazit ist eine maximale Rechtsunsicherheit für Österreichs Handelsunternehmen. Dort wo der Tarif bereits auf den Verkaufspreis geschlagen wird, zeigen sich massive Umsatzrückgänge. Denn: "In Deutschland können wir manche Multifunktionsdrucker um bis zu 80 Euro billiger in den Verkauf bringen, weil dort die Urheberrechtsabgabe viel niedriger ist", so Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich. "Die Konsumenten haben im Internet den direkten Preisvergleich. Wenn ein Produkt in Deutschland billiger ist, wird eben dort bestellt. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich, die Künstler gehen leer aus und für die Konsumenten sind die Preisunterschiede unverständlich", so Schöfmann weiter. Die Schlussfolgerung ist einfach: Die Urheberrechtsabgabe, wie sie die Verwertungsgesellschaften aktuell fordern, schadet dem Handel und der Kunst. Denn der Handel macht weniger Umsatz, und die Künstler erhalten weniger Einnahmen.

Weg mit Emotionen

Patricia Mussi, Geschäftsführerin des Handelsverbands, kritisiert die unvernünftig hohen Abgaben und will weg von der emotionalisierten Debatte. Die Höhe einer Speichermedienabgabe soll als Prozentsatz vom Verkaufspreis definiert werden. Noch sinnvoller wäre es, die Abgabe nicht mehr beim Kauf von Speichermedien anzusetzen, sondern beim Erwerb urheberrechtlich relevanter Inhalte, also zum Beispiel beim Download eines Musikalbums im Internet oder beim Kauf einer DVD im Handel. (red)

www.handelsverband.at

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