Julius Meinl V. muss getäuschten Anleger aus Privatvermögen entschädigen

| Redaktion 
| 27.10.2022

Das Oberlandesgericht Wien hat den früheren Vorstand der Meinl Bank rechtskräftig zur persönlichen Haftung verurteilt. Jetzt muss dieser selbst zahlen. Eine Premiere.

Die Anlegercausa Meinl European Land (MEL) fällt nun erstmals auf Julius Meinl V. persönlich zurück.

Juristische Premiere

Es ist eine juristische Premiere, von der die Presse berichtet. Der 63-jährige Julius Meinl V., Mitglied der Meinl-Familie, die einst für eine Muster-Lebensmittelhandelskette stand, wurde vom Oberlandesgericht Wien verurteilt. Und zwar rechtskräftig zur persönlichen Haftung gegenüber einem Anleger.

Konkret geht es um Schäden, die Anleger durch den Kauf von Zertifikaten der Meinl European Land, einer damaligen 100-Prozent-Tochter der Meinl Bank, deren Vorstand Meinl V. damals war, erlitten haben. Werbebroschüren hätten ihn in die Irre geführt, meinte der Kläger. Außerdem sei er über wesentliche Umstände falsch informiert worden. Er habe angenommen, sein Geld in sichere Immobilien zu investieren. Tatsächlich habe er aber Zertifikate der Meinl European Land mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey erworben. Der Mann warf Meinl V. vor, in die Werbemaßnahmen eingebunden gewesen zu sein.

Es handelt sich laut der Presse um den ersten Fall in Österreich, in dem ein Bankmanager persönlich zur Haftung gegenüber einem Kunden herangezogen wird.

www.houseofjuliusmeinl.com

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