Apple: Jobs tritt zurück
Aktien auf Talfahrt - Werbeverbot für Samsung Galaxy.
Apple-Mitbegründer Steve Jobs legt offiziell sein Amt als Chef des kalifornischen Technologiepioniers nieder. Als Grund für seinen Rückzug von der Firmenspitze nannte die Silicon-Valley-Legende lediglich, dass er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen könne. Der 56-jährige Visionär hatte sich bereits im Januar aus Gesundheitsgründen auf unbestimmte Zeit aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen und dieses dem operativen Chef Timothy Cook übergeben. Cook wurde nach Jobs Rücktritt mit sofortiger Wirkung als Nachfolger ernannt.
Jobs wird Aufsichtsratsvorsitzender
"Steves außergewöhnlicher Weitblick und Führungsstärke haben Apple gerettet und es zum innovativsten und wertvollsten Technologie-Unternehmen auf der Welt gemacht", sagt Art Levinson, Aufsichtsratsvorsitzender von Genentech, stellvertretend für den Aufsichtsrat von Apple. "Steve hat unzählige Beiträge zum Erfolg von Apple geleistet und seine Art hat Apples unglaublich kreative Mitarbeiter als auch das erstklassige Team an Führungskräften gefesselt und inspiriert." In seiner neuen Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender werde Steve Apple auch weiterhin "mit seinen einzigartigen Kenntnissen, seiner Kreativität und Inspiration" zur Verfügung stehen.
Auswirkungen auf den Aktienmarkt
Anleger auf der ganzen Welt fragen sich nun, wie sich das Ausscheiden von Jobs mittel- und langfristig auf ihr Investment auswirkt. Der Wert der Apple-Aktie stürzte in New York am Abend des Rücktritts um 5,3 Prozent von 376,18 Dollar auf 356,10 Dollar. Wie bei keinem zweiten Unternehmen wird der Erfolg von Apple mit der Person des CEO in Verbindung gebracht. Die in Frankfurt notierten Aktien des Computer- und Handybauers sind um rund sechs Prozent auf 242,71 Euro gefallen. "Apple ist Steve Jobs, und ohne Steve Jobs ist Apple nicht mehr Apple", fasste ein Händler zusammen.
Keine Chance für Samsung?
Während der jüngsten Geschehnisse hat Apple im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigt die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte. Das Gericht hatte zunächst den Vertrieb des Rechners in der ganzen Europäischen Union verboten, die Entscheidung wegen Zweifeln an der Rechtslage später allerdings vorläufig auf Deutschland begrenzt. (red)
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