LobbyG: Ungleichbehandlung von Agenturen

PRVA sieht Schaden für gesamte Kommunikationsbranche.


Im Zuge seiner Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) kritisiert der Public Relations Verband Austria (PRVA) den vorliegenden Gesetzesentwurf scharf. Zwar begrüßt der Verband prinzipiell die Initiative für mehr Transparenz, dennoch scheint es aus jetziger Sicht eine eklatante Ungleichbehandlung von Agenturen gegenüber Verbänden zu geben. So müssen nach dem vorliegenden Entwurf nur Agenturen Aufträge und deren Umfang sowie ihren Gesamtumsatz offenlegen, Verbände und andere Interessenvertretungen müssen das hingegen nicht tun. Auch müssen Agenturen ihre Mitarbeiter/innen explizit nennen, Verbände dürfen auf ihre Website verweisen. Insbesondere die Offenlegung von Auftraggebern sowie Auftragsgegenstand und –umfang bedeutet eine massive Diskriminierung von PR-Agenturen, die Lobbyingaufträge übernehmen bzw. erfüllen. "Wenn lediglich Agenturen die Themen ihrer Lobbyingaktivitäten transparent machen müssen, bedeutet das eine Schädigung der Marktposition von Agenturen", betont Ingrid Vogl, Päsidentin des PRVA.

Graubereiche und Gebührensätze

Weitere Kritikpunkte sind die breite und Graubereiche-schaffende Definition von Lobbying und die Höhe der Gebührensätze, welche vor allem kleinere Agenturen unverhältnismäßig hoch finanziell belasten. Laut PRVA birgt der vorliegende Entwurf zahlreiche Gefahren elementaren wirtschaftlichen Schadens für die gesamte PR-/Lobbying-/Kommunikations-Branche, ohne dabei aber demokratiepolitischen Nutzen zu stiften. "Um die Materie ausführlich und breit zu diskutieren, unterstützen wir die in der Öffentlichkeit bereits diskutierte Idee, eine parlamentarische Enquete zum Gesetzesentwurf abzuhalten", so Vogl. (red)

www.prva.at

leadersnet.TV