Espressomobil Nr.1 im mobilen Coffee to go Bereich
Seit 2012 erobert das fahrende Kaffeehaus auf drei Rädern die Stadt.
Erstmals sechs Milliarden Euro mit Lebensmitteln: Spar auf Wachstumskurs
Umsatzzuwachs auch bei Hervis.
EuGH-Urteil sorgt für Aufregung bei den Medienmachern.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach sogenannte Schwarzblenden zwischen TV-Werbespots in die Werbezeiten der Fernsehsender einzurechnen sind, sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Konsumentenschutz gehe vor übermäßiger Fernsehwerbung, so die Begründung der Höchstrichter. Von der Entscheidung betroffen sind sowohl Private als auch Öffentlich-rechtliche.
Teuer für ORF
Der ORF darf laut Gesetz je 42 Minuten TV- Werbung pro Tag in den beiden Hauptprogrammen senden. Wenn die Schwarzblenden mitgezählt werden, würden sich die Einnahmen des Senders drastisch verringern. Dies könnte zehn Millionen Euro pro Jahr ausmachen, so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Die EuGH-Entscheidung sei auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz durch Internet-Giganten problematisch: "Im Netz gibt es keine Werberegulierung. Die Googles dieser Welt machen, was sie wollen."
Die European Broadcasting Union (EBU) werde bei der Europäischen Kommission auf eine Klarstellung im Rahmen der Überarbeitung der audiovisuellen EU-Richtlinie plädieren. (jw)
Seit 2012 erobert das fahrende Kaffeehaus auf drei Rädern die Stadt.
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