„Wiener Zeitung" erhält Redaktionsstatut

| 03.12.2015

An Modell des ORF angelehnt.

Die Wiener Zeitung bekommt ein eigenes Redaktionsstatut, das die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer, Herausgeber, Geschäftsführung, Chefredaktion und Redaktion in journalistischen und redaktionellen Fragen sowie die journalistische Freiheit und Qualität regeln soll. Angelehnt in Grundzügen ist dieses an das des öffentlich-rechtlichen ORF.  

Die Wiener Zeitung ist demnach eine überparteiliche, multimediale Tageszeitung und versteht sich als Autorenzeitung mit umfassender Berichterstattung aus den verschiedensten Lebensbereichen, lautet es in der erstmals definierten Blattlinie. Als im Eigentum der Republik stehendes Medium bekennt sie sich zu den rechtsstaatlichen Prinzipien der Bundesverfassung, insbesondere zur parlamentarischen Demokratie und Meinungsvielfalt sowie zur Europäischen Integration sowie Äquidistanz zu allen politischen Parteien und Sozialpartnern.

Redaktion kann Bestellung des Chefredakteurs verhindern

Ein wichtiger neuer Punkt ist das Mitwirkungsrecht der Redaktion bei der Bestellung eines neuen Chefredakteurs. Künftig kann ein Chefredakteur vom Bundeskanzler nicht bestellt werden, wenn sich in einer geheimen Abstimmung der Redaktionsversammlung eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegen den vorgeschlagenen Kandidaten ausspricht. (jw)

www.wienerzeitung.at

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