Beiersdorf muss um Nivea-Blau zittern

Darf ein Farbton einem Unternehmen gehören?

Unilever und Beiersdorf streiten sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Verwendung der Farbe Blau. Unilever -  mit seiner Marke CD selbst im Creme-Segment in blau unterwegs - hat beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt, dass das seit 2007 geschützte Nivea-Blau künftig nicht mehr als Marke geschützt sein soll.

Die Chancen des Konzerns Beiersdorf im Kampf um seine Farbmarke Nivea-Blau sind gestiegen. Der BGH deutete nun bei seiner mündlichen Verhandlung kürzlich an, dass ein Erkennungswert der Farbe bei über 50 Prozent der Verbraucher ausreichen könnte, um eine abstrakte Farbe als Marke schützen zu können. Allerdings könnte der BGH ein neues Gutachten zur Zuordnung von Blau und Nivea einfordern und den Europäischen Gerichtshof zu weiteren Fragen anrufen. (jw)

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