Party harder?

Karriere-Experte Weissenböck über Firmen-Weihnachtsfeiern.

Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Es weihnachtet sehr! Zumindest in den meisten Unternehmen spitzt sich die Situation in diesen Tagen zu und die Weihnachtsfeier steht ins Haus. Für die einen Grund zur Freude, für manche der alljährliche Horror. Doch wie steht es um die Feierwilligkeit der heimischen Arbeitnehmer? Laut einer karriere.at-Onlineumfrage entscheidet ein Drittel spontan, ob man die Weihnachtsfeier besucht oder nicht. 16 Prozent geben an, dass die gesamte Belegschaft geschlossen zu dem Fixtermin erscheint. Und die meisten (44 Prozent) sagen, dass man einen guten Grund brauche, um sich mit einem Fernbleiben nicht ins berufliche Abseits zu katapultieren. Ist dies der Fall, ist es natürlich auch mit der Partystimmung vorbei – Stichwort: Verordnetes Fröhlichsein.

Ob man nun erscheinen muss oder nicht hängt davon ab, ob die Party während der Arbeitszeit stattfindet. Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG, warnt: „Während der Arbeitszeit besteht prinzipiell Anwesenheitspflicht, diese Zeit wird auch bezahlt. Außerhalb der Arbeitszeit ist die Teilnahme freiwillig und wird in der Regel auch nicht entlohnt.“

Übrigens gilt der Grundsatz „What happens at the Weihnachtsfeier stays at the Weihnachtsfeier“ mitnichten: Verliert man als Arbeitnehmer so sehr die Kontrolle, dass es zu Beleidigungen, Handgreiflichkeiten oder gar sexuellen Belästigungen kommt, kann dies je nach Schwere des Vorfalls sogar eine Entlassung rechtfertigen, warnt der Experte.

www.karriere.at

Christoph Weissenböck

Christoph Weissenböck ist  beim österreichischen Jobportal karriere.at für Kommunikation und Redaktion zuständig. Im karriere.blog schreibt er über alles, was die Job-, Karriere- und HR-Welt zu bieten hat.

Christoph Weissenböck

Christoph Weissenböck ist  beim österreichischen Jobportal karriere.at für Kommunikation und Redaktion zuständig. Im karriere.blog schreibt er über alles, was die Job-, Karriere- und HR-Welt zu bieten hat.

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