Buchbinder wird Marktguru CEO
Die Gründer der Prospektplattform, Kern und Dainese, bleiben ebenfalls in der Geschäftsführung.
20-jähriges Jubiläum der „Kleinen Historischen Städte"
Präsentation des neuen Reiseführers.
Bescheid der Regulierungsbehörde wurde aufgehoben.
Der ORF darf Facebook weiterhin nutzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Das vom Bundeskommunikationssenat ausgesprochene "Foren-Verbot" für den ORF bei Facebook wurde von den Höchstrichtern aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass "das Verbot "in die Rundfunkfreiheit des ORF eingreift." „Wir haben es jetzt höchstgerichtlich bestätigt, dass wir mit unseren Zuseherinnen und Zusehern und Leserinnen und Lesern wieder über Facebook kommunizieren können. Das freut uns sehr. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Aufhebung des De-facto-'Facebook-Verbots' für die ORF-Medien eine richtungweisende und für die multimediale Weiterentwicklung der ORF-Programme wichtige Entscheidung im Sinne des Publikums getroffen", so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz via Aussendung.
Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der VfGH mit der Causa befassen musste. Ein erstes Verbot für den ORF, soziale Netzwerke zu nutzen, haben die Verfassungsrichter bereits im Juli 2013 gekippt. Der BKS wollte dem Sender daraufhin die Facebook-Nutzung nur gestatten, wenn er die dortige Kommentar-Funktion deaktiviert. (red)
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