Acht europäische Länder, darunter seit dem Jahr 2010 Österreich, verfügen über gesetzlich geregelte Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote ihrer jeweiligen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk-veranstalter. Im Kern gehe es darum, den gebührenfinanzierten Anbietern zeitgemäße Weiterentwicklungen im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages zu ermöglichen und dabei die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs mit den rein werbefinanzierten Veranstaltern zu gewährleisten, so RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl. Diese gemeinhin als „Public Value-Test“ bekannt gewordenen Prüfverfahren beruhen auf EU-rechtlichen Vorgaben, die Österreich mit seinem als „Auftragsvorprüfung“ bezeichneten Verfahren nicht nur besonders gut, sondern auch in besonderem Maße zeiteffizient, transparent und kostengünstig erfüllt, so die Studie.
161 Tage
Zuständig für die Auftragsvorprüfungsverfahren ist in Österreich die unabhängige Medienbehörde KommAustria mit Unterstützung durch den Fachbereich Medien der RTR-GmbH. Der Start des TV-Programms „ORF III – Kultur und Information“, sowie die werbliche Vermarktung des Videoabrufdienstes „ORF TVthek“, waren die bisher prominentesten Fälle, in denen die KommAustria über die Rechtmäßigkeit von Erweiterungen bzw. Änderungen des ORF-Angebotes zu entscheiden hatte. Hinzu kommen zwei Online-Angebote aus dem Hörfunkbereich des ORF. So wie Österreich, entscheiden lediglich in Dänemark und Kroatien ebenfalls unabhängige Behörden über die „Public Value“-Verfahren. In Irland, Norwegen und Belgien (Flandern) liegt die Entscheidung bei Ministerien bzw. bei der Regierung. In Deutschland und Großbritannien sind Gremien zuständig, die direkt bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern angesiedelt sind. Während das in Deutschland als „Drei-Stufen-Test“ bezeichnete Verfahren durchschnittlich 338 Tage in Anspruch nimmt, dauert eine Auftrags-vorprüfung von KommAustria und RTR-GmbH im Mittel nur 161 Tage. In Großbritannien kosten Wettbewerbsgutachten, die für den Public Value-Test erforderlich sind, durchschnittlich 580.000 Euro. In Österreich erstellt die RTR-GmbH Amtsgutachten ohne Mehrkosten im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeit.
Private wünschen sich Einbindung
Leise Kritik am Ablauf gibt es von den Privatsendern. Prüfverfahren können demnach kein Ersatz für klare gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag sein. Intensivere Einbindung in den Prozess ist gewünscht. (red)
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