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A1 will rechtliche Schritte bis Anfang Dezember prüfen.
Die beiden heimischen Mobilfunker T-Mobile Austria und Drei wollen gegen das milliardenschwere Ergebnis der Frequenzauktion beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen. Beide Unternehmen beklagen die hohen Kosten der Frequenzen, die Intransparenz der Auktion, sowie dass die Frequenzen erst ab 2018 genutzt werden dürfen.
T-Mobile etwa beklagt, dass ein zentraler, preistreibender Mangel der Auktion gewesen sei, dass es jedem Teilnehmer möglich war, bis zu 50 Prozent aller Frequenzen zu ersteigern. Damit hätten zwei Bieter, die jeweils für die Hälfte des Spektrums erwerben wollten, mit entsprechenden Geboten den dritten Bieter aus dem Bietverfahren drängen können. Mangels Frequenzen hätte der unterlegene Bieter innerhalb weniger Jahre so seine Geschäftsbasis verloren."Obwohl wir für T-Mobile die optimalen Frequenzen ersteigert haben, gehen wir das Risiko einer neuen Auktion ein. Denn die Folgen dieser Rekordpreise wären mittelfristig höhere Endverbraucherpreise und die Gefährdung von Arbeitsplätzen in der ganzen Branche", begründet T-Mobile CEO Andreas Bierwirth die rechtlichen Schritte.
"Schwere Verfahrensmängel"
"Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig", so Drei CEO Jan Trionow. "Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich. Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden." Trionow geht davon aus, dass die "schweren Verfahrensmängel zu einer Aufhebung des Frequenzzuteilungsbescheides führen werden". Bereits während der Auktion habe Drei wiederholt Anträge auf Abbruch des Verfahrens gestellt, so das Unternehmen in einer Aussendung.
Ob nun auch der dritte Bieter bei der Frequenzauktion, A1, Beschwerde einlegen wird, steht derzeit noch offen. Auf Nachfrage von leadersnet.at, ließ A1-Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm wissen, dass das Unternehmen derzeit noch prüfe, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine entsprechende Entscheidung soll es Anfang Dezember geben. (red)