Gesundheitssystem
Digitalisierung macht Smartphone zum E-Card-Reader

| Redaktion 
| 28.11.2024

Ein weiterer Meilenstein wurde gelegt: künftig sollen Ärzt:innen mit ihrem Mobiltelefon und der "Meine SV"-App die Krankenkassenkarten ihrer Patient:innen einlesen können, um so einen gesicherten Zugriff auf das E-Card-System zu erhalten. 

Im Gesundheitssystem bringt ein technischer Fortschritt Vorteile für Patient:innen und Ärzt:innen, wie Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger erklärt: "Der Arzt (Anm. Red.: die Ärztin) kann mit seinem (ihrem) Smartphone die E-Card seines:r Patient:in einlesen, und der:die Versicherte kann dem Arzt (Anm. Red.: die Ärztin) remote Zugriff auf sein (ihr) E-Card-System gewähren. Das Smartphone wird damit zum E-Card-Reader." Dies sei ein Meilenstein des Gesundheitssystems, da diese Funktionen Ortsunabhängigkeit und ein neues Maß an Flexibilität ermögliche und eine umfassende Erleichterung für pflegebedürftige Personen umfasse, so Lehner. 

Demnach können Ärzt:innen künftig mit dem Smartphone und der "Meine SV"-App die E-Card der Patient:innen einlesen und erhalten dann gesicherten Zugriff auf das E-Card-System. Umgekehrt können aber auch Versicherte mit ihrer E-Card, der "Meine SV"-App und der Berechtigung ihrem:r Ärzt:in remote Zugriff ermöglichen. "Das bedeutet, sie müssen nicht jedes Mal in die Ordination kommen. Dies schafft die Voraussetzung für Telemedizin", betont Lehner. Basis für diese Funktionen sind die NFC-fähigen E-Cards und Smartphones. Ärzt:innen müssen lediglich innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen. Danach ist er wie beim E-Card-Stecken 90 Tage freigeschaltet. 

© Philipp Mairhofer 
© Philipp Mairhofer 

"Dank der neuen E-Berechtigung kann die Ärztin oder der Arzt nach dem Hausbesuch oder Pflegeheimbesuch in der Ordination nun auch auf E-Medikation und E-Befunde des Patienten zugreifen sowie Verordnungen in der E-Medikation speichern", so Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Patient:innen können also ihrer:m Ärzt:in eine mobile Zugriffsberechtigung erteilen, damit Verordnungen im Rahmen telefonischer Rezeptausstellung auch in der E-Medikation gespeichert werden können. Obendrein könne so unter anderem eine Eintragung oder Nachtragung in den E-Impfpass erfolgen, wenn die E-Card vergessen wurde.

"Besonders herausheben möchte ich die vorbildliche Einbindung der Ärzteschaft. Von Anfang an war das E-Health-Referat der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in den Prozess miteingebunden", schildert Wutscher. Die Anliegen der Ärzteschaft seien demnach angenommen und eingebaut worden. "So konnten wir eine niederschwellige und unkomplizierte Lösung auf die Beine stellen, ohne Anpassungen oder zusätzliche Schnittstellen in der Arztsoftware und damit auch ohne zusätzliche Kosten. Damit haben die Sozialversicherung und wir ein neues Projekt, das zeigt, wie gut wir zusammenarbeiten können", sagt der ÖÄK-Vizepräsident.

Lehner unterstreicht zudem, dass die Lösungen einfach und sicher seien, da man das Netz der E-Card nutze. So sollen die Versicherten jederzeit in ELGA nachsehen können, ob und wann der Zugriff stattgefunden hat. "Diese Transparenz schafft Sicherheit", so Lehner. Die Datenübermittlung erfolge mit einer End-to-End-Verschlüsselung und entspricht dem Stand der Technik, heißt es. Die Authenzität wird im E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der:die App-User:in hat keinen Zugriff auf die Daten. Daher sei die ID Austria bei dieser Anwendung nicht notwendig.

"Die Digitalisierung des Gesundheitssystems hat vor über 20 Jahren gestartet. Wir matchen jeweils den Bedarf mit den aktuellen technischen Möglichkeiten. So können wir das System laufend weiterentwickeln. Der technologische Fortschritt ist der Treiber und ermöglicht Neues", betont Lehner. Die Entwicklung erfolgte von der SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.). Die Sozialversicherung hat insgesamt 600.000 Euro in diese Funktionen investiert.

www.svc.co.at

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