Entlastungsrechner des BMF
Tool berechnet die persönliche Steuerentlastung für 2025

| Tobias Seifried 
| 03.11.2024

Der aktualisierte Entlastungsrechner des Finanzministeriums zeigt u. a., wie sich die Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr auf das eigene Gehalt auswirkt.

Noch-Finanzminister Magnus Brunner befindet sich zwar bereits am Sprung nach Brüssel, wo er Österreich künftig als EU-Kommissar vertreten wird, doch aktuell ist er nach wie vor im Finanzministerium (BMF) tätig. Und dieses hat nun den aktualisierten Entlastungsrechner online gestellt (Link unten). Dieses Tool bietet den Bürger:innen die Möglichkeit, ihre individuelle Steuerentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 zu berechnen. Die individuelle Entlastung kann im Rechner mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettoeinkommens ermittelt werden.

"Ich ermutige jede:n Steuerzahler:in, sich die persönliche Steuerentlastung vom Rechner des Finanzministeriums vorrechnen zu lassen. Mit der Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass den Bürger:innen am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto bleibt. Der Entlastungsrechner macht das in Zahlen für jede und jeden persönlich greifbar", so Brunner.

So viel bringt die Abschaffung der kalten Progression

Seit der Abschaffung der kalten Progression zum 1. Jänner 2023 wird den Bürger:innen die schleichende Steuererhöhung, die durch die Inflation entsteht, teilweise ausgeglichen. Konkret werden dadurch die Tarifgrenzen, ab denen jeweils ein höherer Steuersatz wirkt, und die wesentlichen Absetzbeträge jedes Jahr angehoben. Außerdem werden Sozial- und Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag jährlich valorisiert.

Die Inflationsrate, die für das Jahr 2025 zur Abgeltung der kalten Progression herangezogen wird, beträgt fünf Prozent und basiert auf dem Durchschnitt der Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Laut dem BMF werden die österreichischen Steuerzahler:innen durch die Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2025 um rund zwei Milliarden Euro entlastet.

Der Entlastungsrechner soll zeigen, wie sich diese Maßnahme auf das Nettoeinkommen jedes einzelnen auswirkt. Beispielhaft sorgt die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 für Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.150 Euro demnach 335 Euro. Dieses und weitere Beispiele sehen Sie in der Infobox.

www.bmf.gv.at/entlastungsrechner

Beispielrechnung

Beispielhaft sorgt die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 für folgende Entlastungen:

  • Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.150 Euro: 335 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge; im Rechner nicht abgebildete Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder können die Entlastung weiter erhöhen)
  • Alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.700 Euro und 1 Kind: 811 Euro (Anhebung Absetzbeträge und Kinderzuschlag)
  • Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 2.100 Euro: 331 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge)

Mehr Informationen finden Sie hier (PDF-File).

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Beispielrechnung

Beispielhaft sorgt die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 für folgende Entlastungen:

  • Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.150 Euro: 335 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge; im Rechner nicht abgebildete Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder können die Entlastung weiter erhöhen)
  • Alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.700 Euro und 1 Kind: 811 Euro (Anhebung Absetzbeträge und Kinderzuschlag)
  • Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 2.100 Euro: 331 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge)

Mehr Informationen finden Sie hier (PDF-File).

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