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Erleichterungen für Kleinunternehmen: Umsatzgrenze auf 55.000 Euro angehoben

| Larissa Bilovits 
| 01.10.2024

Zusätzlich wurde die umsatzsteuerliche Toleranzregelung neu festgelegt. Diese Anpassungen sind Teil des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025.

Ab dem 1. Jänner 2025 treten neue Regelungen für Kleinunternehmer in Kraft, die insbesondere für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) von großer Bedeutung sind. Die Umsatzgrenze, die bislang bei 35.000 Euro lag, wird auf 55.000 Euro erhöht. Damit einher geht eine spürbare Entlastung bei den administrativen Anforderungen und der Umsatzsteuerpflicht. Diese Anpassungen sind Teil des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025, das vom Nationalrat verabschiedet wurde und ab Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Birgit Streibel-Lobner, Sprecherin der Ein-Personen-Unternehmen, zeigt sich erfreut über diesen Schritt: "Wir haben uns lange und sehr intensiv für eine Anhebung der Umsatzgrenzen eingesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Entlastungsschritt gesetzt, der endlich Erleichterungen für unsere Unternehmen schafft und ihnen eine bürokratische Last von den Schultern nimmt."

Zusätzlich zur neuen Umsatzgrenze gibt es Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Toleranzregelung: War es bisher möglich, die Umsatzgrenze einmal in fünf Jahren um 15 Prozent zu überschreiten, fällt diese Regelung künftig weg. Stattdessen dürfen EPUs die neue Grenze nur noch um maximal 10 Prozent überschreiten, ohne dass die Steuerbefreiung verloren geht – allerdings nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Durch diese Neuregelungen werden zahlreiche Ein-Personen-Unternehmen künftig von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Das bedeutet nicht nur weniger Verwaltungsaufwand, sondern auch mehr Spielraum für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung. "Das vereinfacht den administrativen Aufwand und die Buchhaltung erheblich. Unsere Ein-Personen-Unternehmen gewinnen wertvolle Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit", so Streibel-Lobner abschließend.

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