Lindt verliert jahrelangen Patentstreit

| 28.03.2013

Der "Goldhase" muss Konkurrenz dulden.

Der über ein Jahrzehnt währende Rechtsstreit um den wahren Schoko-"Goldhasen" ist kurz vor Ostern beendet. Lindt & Sprüngli hat im Patentstreit mit der Confiserie Riegelein um deren goldenen Schokoladenhasen endgültig den Kürzeren gezogen. Mit seinem Betreben, die Produktion ähnlich aussehender Goldhasen verbieten zu lassen, ist Lindt & Sprüngli damit in Deutschland in letzter Instanz gescheitert. "Wir freuen uns natürlich sehr, dass dieser Fall nach rund zwölf Jahren ein glückliches Ende für uns gefunden hat", betont Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie Riegelein. "Wir waren von Anfang an davon überzeugt, im Recht zu sein. Schließlich ist der sitzende Hase in Goldfolie bereits seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an Schokoladen-Saisonartikeln. Jetzt ist endlich unwiderruflich klar, dass er bleiben kann, wie er ist. Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt."

In Österreich hatte Lindt im Streit mit Hauswirth mehr Glück:  Der Kittseer Schokoladeproduzent muss auf ein völlig neues Design setzen. Der Schokohase heißt jetzt "Goldohrhase" und ähnelt dem Konkurrenzprodukt nicht mehr.

Die lange Leidensgeschichte des Goldhasen

Der Fall beschäftigte die Gerichte insgesamt zwölf Jahre, denn der Schweizer Konzern hatte gegen vier Urteile, die alle zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt und ist durch sämtliche Instanzen gegangen. Begonnen hatte alles damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a. für Deutschland schützen ließ. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Dabei handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird. "Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte rechtlich untersagt werden kann", erklärt Rechtsanwalt Daniel Terheggen von der Anwaltskanzlei Kanzlei Lindner | Blaumeier, die mit dem Fall betraut waren. (red)

www.lindt.at

www.riegelein.de

www.chocolate-austria.com

 

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