Gastbeitrag von Johannes Frank
Das EU-Lieferkettengesetz: Unternehmen aller Größen betroffen

| Redaktion 
| 01.04.2024

Das EU-Lieferkettengesetz ist auf der Zielgeraden. Johannes Frank, Counsel bei Schönherr, erläutert in einem exklusiven Gastbeitrag die Kernbereiche des Entwurfs und die Bedeutung für Unternehmen.

Die EU-Mitgliedstaaten erzielten am 15.03.2024 einen Kompromiss für den Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") verpflichtet große Unternehmen, Umwelt-, und Sozialstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette sicherzustellen und einen Klimaplan zu erstellen.df

Die zentralen Regelungsbereiche

Die CSDDD betrifft EU-Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Konzernumsatz von mehr als EUR 450 Mio. Auch Nicht-EU-Unternehmen sind erfasst, wenn ihr EU-weiter Nettoumsatz EUR 450 Mio übersteigt, sowie bestimmte Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der EU. Die CSDDD wirkt sich allerdings auch mittelbar auf kleinere Unternehmen aus, die in einer Geschäftsbeziehung mit den betroffenen Unternehmen stehen. Betroffene Unternehmen werden diese aktiv in deren Due Diligence Prüfungen einbeziehen.

Mit der CSDDD sollen Menschen- und Umweltrechte entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen sichergestellt werden. Unternehmen müssen den Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich, der Tochtergesellschaften sowie der Geschäftspartner in ihrer Aktivitätskette (vor- und nachgelagerte Wirtschaftsstufen) nachkommen. Sie müssen dabei risikobasiert vorgehen. Inhaltlich kommt somit eine Fülle an neuen Compliance-Verpflichtungen auf die Unternehmen zu. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet, deren Obergrenze zumindest 5 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes betragen soll. Dazu kommt die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung für Schäden.

Stimmt das EU-Parlament dem Entwurf Ende April zu, wovon auszugehen ist, müssen die EU-Staaten die Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die CSDDD ist ein Appell an Unternehmen, ihre Compliance zu überprüfen und neue Maßnahmen zu adaptieren. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Vorgaben beschäftigten und die Risikobereiche in den Geschäftstätigkeiten identifizieren. Das Ziel muss lauten, die CSDDD möglichst effizient und zielorientiert umzusetzen.

www.schoenherr.eu


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