Datenschutzvergehen: Spotify zu Millionenstrafe verdonnert

| Redaktion 
| 13.06.2023

Verstoß gegen die DSGVO kommt dem Streaming-Dienst teuer zu stehen. Auslöser ist einmal mehr der Verein noyb des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.

Kurz nachdem der Facebook-Mutterkonzern Meta nach einer Klage von noyb-Gründer Max Schrems zu einer Rekordstrafe verdonnert wurde (LEADERSNET berichtete), hat es nun Spotify erwischt. Im Vergleich zur Milliardenbuße für Meta kommt der Streamingdienst zwar günstig davon, aber auch diese Strafe kann sich sehen lassen.

Am 18. Januar 2019 hat noyb eine Reihe von Beschwerden gegen verschiedene Streaming-Dienste eingereicht, da diese Nutzer:innen keine einfache Möglichkeit bieten, ihr Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszuüben. Eine dieser Beschwerden wurde in Österreich eingereicht und betraf Spotify. Der Dienst hat nicht alle personenbezogenen Daten und Informationen über die Verwendung der Daten bereitgestellt. Da Spotity seinen Sitz in Schweden hat, wurde der Fall an die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) weitergeleitet.

Fünf Millionen Euro

Nach der Beschwerde und einer anschließenden Klage wegen Untätigkeit hat die IMY nun eine Geldstrafe in Höhe von 58 Millionen Schwedischen Kronen (etwa fünf Millionen Euro) gegen Spotify verhängt. Nutzer:innen hätten zwar ein Recht auf Zugang zu allen ihren Daten und auf Informationen über die Verwendung ihrer Daten, doch Spotify sei dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachgekommen. 

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb: "Wir freuen uns, dass die schwedische Behörde endlich gehandelt hat. Es ist ein Grundrecht jedes Nutzers, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über ihn verarbeitet werden. Allerdings hat der Fall mehr als vier Jahre gedauert und wir mussten das IMY verklagen, um eine Entscheidung zu erhalten. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen

noyb werde die Entscheidung nun im Detail prüfen, um festzustellen, ob die IMY die Rechte der Nutzer vollständig durchgesetzt habe, heißt es in einer Aussendung.

www.noyb.eu

www.spotify.com

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