Finanzexperte: Mindestens 1.650 Unternehmen drohen COFAG-Rückzahlungen

| Tobias Seifried 
| 09.03.2023

Gerald Zmuegg schätzt Zahl jener Firmen, denen eine Rückzahlung der Corona-Hilfen von bis zu Zweidrittel der Förderungen ins Haus steht, deutlich höher ein als kolportiert. 

Am Mittwoch wurde eine weitere Panne bei der Auszahlung von Corona-Hilfen bekannt. Sämtliche Unternehmen, die Teile eines sogenannten Unternehmensverbundes sind, wie beispielsweise solche, die mehrere Unternehmen in einer Holding vereint haben (Unternehmensgruppe) und mehr als 2,3 Millionen Euro an Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000, Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallbonus durch die COFAG erhalten haben, müssen auf Basis einer EU-Rechtsgrundlage, die darüber hinaus erhaltenen Beträge zurückzahlen.

Bei den betroffenen Unternehmen dürfte dies bis zu Zweidrittel der Förderungen ausmachen. Das könnte nun viele Firmen vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Und laut einem Finanzexperten deutlich mehr als von der COFAG kolportiert wird.

Mindestens 1.650 Unternehmen betroffen

"Alleine bei uns im Finanzombudsteam gab es seit März rund 230 Anfragen von Unternehmen in diesem Zusammenhang. Schlussendlich ist jedes Unternehmen betroffen, dass mehr als 2,3 Millionen Euro an FKZ 800, Lockdown Umsatzersatz und Ausfallbonus erhalten und mehr als eine operative Gesellschaft hat. Laut unseren Recherchen sind dies mindestens 1.650 Unternehmen. Auch wird die CoFAG keine eigene E-Mail-Adresse einrichten, wenn es sich um lediglich 0,4 Prozent der Unternehmen handelt", sagt Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam.

In den meisten Fällen würde es sich um Leitbetriebe und Familienunternehmen handeln, die unter einer Holding ihre operativen Gesellschaften angesiedelt haben. 

Höhe der Rückzahlung berechnen

Zmuegg vermisst eine frühzeitige Risikoaufklärung durch die verantwortlichen Stellen: "Es ist leider bei der fehlerhaften Ausgestaltung der Coronahilfen gelebte Praxis, dass die Fehler der Politik am Rücken der Unternehmen ausgetragen werden und hinterm Vorhang mit unrealistischen Versprechungen gearbeitet wird. Durch die nunmehrige Berichterstattung wissen die Unternehmen nun mehr, warum Sie diese Selbstauskunft zur Feststellung einer wirtschaftlichen Einheit erhalten haben und was die möglichen Folgen sind."

Den betroffenen Unternehmen empfiehlt der Finanzexperte, die mögliche Höhe der Rückzahlung zu berechnen, um das Bedrohungspotenzial quantifizieren zu können, da Zweidrittel der Hilfszahlungen für viele Unternehmen konkursbedrohend sein können.

COFAG müsste Rückzahlungen zivilrechtlich einklagen

Positiv für die Unternehmen sei, dass die COFAG diese Rückzahlung zivilrechtlich einklagen müsste. Andernfalls wäre laut Zmuegg wohl eine Gesetzesänderung notwendig. Bis dato ist noch nicht bekannt, wie es zu der unterschiedlichen Interpretation der EU-Rechtsgrundlage kommen konnte. Zmuegg schließt jedoch nicht aus, dass der Unternehmensbegriff des EU-Beihilferechts ("per undertaking") ohne Berücksichtigung des Kontextes wohl in den österreichischen Richtlinien falsch auf das Einzelunternehmen bezogen und somit wohl falsch umgesetzt wurde. Aufgedeckt wurde die jüngste Panne bei den COFAG-Hilfen vom Standard

www.finanzombudsteam.at

www.cofag.at

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