Gerichtsurteil: XXXLutz scheitert beim Versuch, Steuern zu sparen

Auslagerung von Markenrechten sollte die Steuerlast des Möbelriesen in Österreich verringern  Fiskus schiebt dem Vorhaben gerichtlich den Riegel vor.

Es ist eine alte Geschichte: Großes Unternehmen nimmt viel Geld ein, und ist dementsprechend auch zu entsprechenden Steuerabgaben verpflichtet. Die Möglichkeit, diese auf legalem Wege zu verringern, erscheint früher oder später verlockend, und so wird mit Auslagerungen in bekannte Steuerparadiese geliebäugelt. Dass Big Player wie Apple, Amazon und Co. diesen Weg für sich entdeckt und erfolgreich eingeschlagen haben, ist kein Geheimnis, und so manches Unternehmen möchte es ihnen gleichtun. So auch der heimische Möbelriese XXXLutz  doch dessen Pläne wurden nun einmal mehr vom Fiskus vereitelt, wie der Standard berichtet.

400 Millionen an Markenrechten ausgelagert

Um seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, hat das Welser Unternehmen schon im Jahr 2007 die Markenrechte an XXXLutz, Möbelix und Mömax an eine XXX Lutz Marken GmbH ausgelagert, die in Österreich und Malta registriert ist. Damit wurden mit heutigem Stand fast 400 Millionen an Markenrechten nach Malta ausgelagert, wo seitdem die Geschäftsführung des Konzerns sitzt und auch die Gesellschaft steuerpflichtig ist. Dadurch sind die österreichischen Konzerngesellschaften verpflichtet, für die Nutzung der Marken und andere Dienstleistungen Lizenzen zu zahlen, was wiederum den Gewinn des Möbelhauses in Österreich schmälert und die hier anfallende Steuerlast verringert.

Durch die Lizenzzahlungen fließen im Jahr gut 50 Millionen Euro nach Malta. Auf der Mittelmeerinsel muss XXXLutz durch einen praktischen Umstand nämlich nur vergleichsweise sehr geringe Abgaben entrichten:Der Körperschaftsteuersatz auf Malta liegt laut Standard zwar bei 35 Prozent, doch da das Land sechs Siebtel der zu zahlenden Abgaben auf Lizenzeinnahmen refundiert, wenn die Gesellschafter im Ausland sitzen, bleibt XXXLutz nur eine Restmenge von fünf Prozent an Abgaben, die wirklich zu entrichten sind.

Fiskus lässt XXXLutz abblitzen

Vor sieben Jahren machte der Standard  die steuerschonende Praxis von XXX Lutz publik, es folgte ein langer Streit mit den Finanzbehörden, der sich bis heute zieht: Der Fiskus ortet eine missbräuchliche Umgehung hiesiger Bestimmungen und erkannte die Zahlung von Lizenzgebühren (die die Bemessungsgrundlage in Österreich in der Folge erheblich schmälern, Anm.) für die Jahre 2008 und 2009 nicht an, da man als einziges Ziel des Lizenz-Konstrukts des Möbelkonzerns den Ziel der Einsparung von Steuern ortete.

XXXLutz legte Revision ein, doch blitzte ab. Nachdem der Möbelriese bereits beim Verfassungsgerichtshof nicht Recht bekommen hatte, bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof Ende November 2020 als zweites Höchstgericht die Unzulässigkeit der Praxis, wie nun aus der Veröffentlichung des Ergebnisses hervorging. (red)

www.xxxlutz.at

Dann müsste man aber auch den großen ausländischen Konzernen mal einen Riegel bei Ihren Steuertricks vorschieben und deren Umsätze hier in Österreich auch besteuern!
Die hatten letztes jahr 8500 mitarbeiter auf kurzarbeit und steuern wollen sie keine hier zahlen - sorry aber das kann ja wohl nicht sein...

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV