Gericht erlaubt US-Bier "Bud" in Österreich

| 03.11.2011

Rechtsstreit beendet.

Im Streit zwischen den Biermarken "Budweiser" der tschechischen Budvar National Corporation und "Budweiser" bzw. "Bud" von Anheuser-Busch ist eine Entscheidung gefallen: Zumindest in Österreich, darf das Getränk der Amerikaner als "Bud" bzw. "American Bud" verkauft werden. Der OGH berief sich in seiner Entscheidung auf den EuGH. Laut den EU-Richtern ist das Abkommen aus 1976 dem europäischen Markenrecht unterzuordnen.

Die tschechische Brauerei hatte 1999 beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von "Bud" erwirkt, die in der Folge vom Oberlandesgericht und vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Zwölf Jahre lang ging der Fall durch die Instanzen, zweimal fällte der Europäische Gerichtshof Vorabentscheidungen, dreimal entschied der OGH.

Budweiser, Budvar und Co.

Die Klärung, wer die älteren Rechte an der Marke hält, beschäftigt seit Jahrzehnten etliche Gerichte auf der ganzen Welt und erfolgt in teils sehr mühevollen Einzelschritten. Bisher entschied die tschechische Brauerei die Mehrzahl dieser Verfahren für sich.

Weltweit wird das tschechische Budweiser als Budweiser, Budvar, Budějovický Budvar oder Budweiser Budvar vertrieben, während das von Anheuser-Busch in Europa als Anheuser-Busch Bud angeboten wird. Ausnahmen sind Großbritannien und Irland, wo Anheuser-Busch die Marke Budweiser nutzt und das tschechische Bier die Handelsbezeichnung Budějovický Budvar – häufig auf Budvar abgekürzt – trägt. (red)

www.anheuser-busch.com

www.budweiser-budvar.cz

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