Kongress-Ranking: Top Platzierung für Wien
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Ungewöhnlicher Name für Schnapsgetränk.
Der deutsche Schnapshersteller EFAG Trade Mark Company darf sich "Ficken" beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen, entschieden die Richter und haben damit einen pikanten Rechtsstreit zwischen Behörde und Unternehmen beendet. EFAG mit Sitz im oberschwäbischen Altheim vermarktet unter diesem Namen eine 15-Prozent-Spirituose als "geheimnisvollen Partyschnaps" über den Getränkehandel und im Web.
Kein Verstoß gegen die guten Sitten
Die schwierigste Hürde auf dem Weg zum Markenerfolg war bislang das Patent- und Markenamt, das das böse Wort nicht registrieren wollte. Das Markenwort werde "insbesondere von Vertretern älterer Generationen, als Zeichen für die Verrohung des Sprachgebrauchs, als störend und abstoßend empfunden". Unterstützung erhielt "Ficken" aber durch den Duden. Dort ist das Wort aufgeführt, hatten die Richter bei der Urteilsfindung ermittelt. Auch eine Reihe von Film-, Buch- und Bühnentitel mit dem F-Wort wurden in der Urteilsbegründung erwähnt.
Der Markenrechtsschutz von "Ficken" erstreckt sich künftig auf die Klassen 25 (Bekleidungsstücke), 32 (Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken) und 33 (alkoholische Getränke, ausgenommen Biere). (red)
www.partyschnaps.com