Red Bull klagt erfolgreich gegen Burger-Lokal

Zwei deutsche Jungunternehmer hatten ihr Restaurant „Guter Bulle“ genannt.

„Guter Bulle“ nannten zwei Jungunternehmer aus Frankfurt am Main ihr Burgerlokal. Ein Name der Getränkehersteller Red Bull nicht passte und juristische Schritte dagegen einleitete. Der Grund dafür liegt einem Bericht von n-tv zufolge darin, dass „Guter Bulle“ klanglich zu artverwandt mit Red Bull ist. Konkret warf der Energydrinkhersteller den Burgerbratern „Markenverletzung und unlauteren Wettbewerb" vor.

Restaurantbetreiber wollten auch Getränke herstellen

Das Landgericht Düsseldorf gab den Einwänden von Red Bull statt und untersagte den deutschen Unternehmern die Weiterverwendung des Namens. Im Detail darf das Lokal „im geschäftlichen Verkehr das Zeichen 'Guter Bulle' für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen der Klasse 32, 33 und 43“ nicht verwenden. Das betrifft entalkoholisierte Getränke, Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer sowie Einrichtungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen gegen Bezahlung.

Höchstwahrscheinlich war Red Bull auf die Burgerbude erst aufmerksam geworden, nachdem die Lokalbetreiber beim Patentamt beantragt hatten, die Bezeichnung „Guter Bulle“ auch für die Getränkeherstellung schützen zu lassen, schreibt hessenschau.de. Die ​„Guter Bulle“-Macher quittierten den Namensstreit mit einer Portion Sarkasmus auf ihrer Facebook-Seite: „Fragt uns nicht, wie eine Verwechslung zwischen einem EnergyDrink und einem Burgerrestaurant zustande kommen sollte, vllt mit nem Liter Red Bull intus und noch mehr Fantasie.

„Interesse an diesem Fall verwunderlich“

​Bei Red Bull versteht man die mediale Aufmerksamkeit, die dem Fall jetzt zuteil wird, nicht. Schon Mitte Februar habe der „Anwalt der anderen Partei“ das Ansinnen des Getränkeherstellers in „einer Abschlusserklärung vollumfänglich anerkannt und für endgültig verbindlich erklärt“, heißt es dort. „Insoweit ist das Interesse an diesem Fall verwunderlich, da dieser bereits seit längerem abgeschlossen ist und lediglich der gerichtlich festgesetzte Kostenersatz ausstehend ist“, erklärt der Konzern gegenüber n-tv. Bei ​„Guter Bulle“ hat man sich mit der Niederlage mittlerweile arrangiert und das Restaurant heißt ab sofort „Traumkuh“. (red)

www.traumkuh.de

www.redbull.com

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