Crowdinvestment neu: Wirtschaftsimpuls oder Freikarte für Zocker

| 22.09.2015

PHH Rechtsanwälte: Podiumsdiskussion mit renommierten Experten.

Das neue Alternativfinanzierungsgesetz soll Crowdinvestment gerade für KMU attraktiver machen. Doch welche Chancen bietet die neue Regelung wirklich? Können die beschlossenen Regelungen die Anzahl der über eine „Crowd“ finanzierten Projekte steigern? Rainer Kaspar, Partner bei PHH Rechtsanwälte und Startup-Experte, diskutierte beim PHH (IN)TALK mit Investor und Business Angel 2015 René Berger, Conda-Managin Partner Paul Pöltner, Locca-CEO Julian Breitenecker, Celum-CEO Michael Kräftner, Deutsche Bank Österreich-Chef Christian Ohswald  und PHH Rechtsanwälte-Partner Wolfram Huber.

Das Alternativfinanzierungsgesetz senkt die Hürden für sogenannte Kleinemissionen. Statt wie bisher ab einem Volumen von 250.000 Euro müssen Unternehmen seit 1. September 2015 erst ab Emissionen von fünf Millionen Euro einen vollen Kapitalmarktprospekt erstellen. Unterhalb dieser Schwelle wurden die Offenlegungspflichten stark reduziert. Gleichzeitig wurde der Anlegerschutz verschärft, indem Crowdinvestingplattformen künftig Mindeststandards erfüllen müssen sowie die Höhe des Investments für private Anleger auf maximal 5.000 Euro pro Jahr beschränkt ist. „Mit diesen Maßnahmen soll vor allem KMU und kleineren Projekten der Zugang zur Schwarmfinanzierung über eine Crowd erleichtert werden. Wir haben auf jeden Fall schon verstärkt Anfragen zum Thema Crowd-Finanzierung erhalten und setzen aktuell das erste Projekt unter dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz um", so Wolfram Huber.

Goldgrube oder Risikoinvestition?

Im Unterschied zu Crowdfunding, das auf keinem monetären Rückfluss beruht und mit einer Spende verglichen werden kann, erwerben die Kleinanleger beim Crowdinvestment Unternehmensanteile oder gewähren diesen, wie etwa bei Österreichs größter Crowdinvestingplattform Conda üblich, Nachrangdarlehen. Dafür erhalten die Kleinanleger Renditen. „Das erfolgreichste Projekt auf Conda war etwa das Bio-Grüntee-Getränk 'All i need', das ein Jahr nach der erfolgreichen Crowd-Finanzierung bereits eine Millionen Einheiten verkauft hat und entsprechend lukrativ auch für die Kleinanleger war“, berichtete Paul Pöltner.

Trotzdem bleibt Crowdinvesting eine Risikoinvestion. „Eine Rendite gibt es erst, wenn das Projekt erfolgreich ist. Kommt das über die Crowd finanzierte Produkt nicht auf den Markt, dann ist auch das Geld der Kleinanleger weg“, warnte Christian Ohswald. Der Anlegerschutz war bei dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz ein entsprechend wichtiges Thema, berichtete Business Angel René Berger. „Die Frage war, was können Menschen mit krimineller Energie mit den Rahmenbedingungen anfangen. Jeder fürchtete windige Anlageberater, die dubiose Anlagen verkaufen oder in betrügerischer Absicht unterwegs sind.“ Die Investitions-Obergrenze von 5.000 Euro pro Jahr soll Klein-Anleger vor Betrug und unüberlegten Investitionen schützen. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass diese Risikostreuung schon bisher Praxis ist: So investiert  bei Conda ein durchschnittlicher Klein-Investor in etwa 900 Euro in ein Projekt. Nur jeder Fünfte beteiligt sich an mehreren Projekten.

www.phh.at

Crowdfunding neu - Wachstumsimpuls oder Zocker-Freikarte - Fotos J.Piestrzynska

Crowdfunding neu - Wachstumsimpuls oder Zocker-Freikarte - Fotos J.Piestrzynska
2015-09-21
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