Mobilfunker formieren sich gegen Festplattenabgabe

CEOs von A1, T-Mobile und Drei rechnen mit massiver Verteuerung.

Der neue Gesetzesentwurf zum Urheberrecht wurde von der Bundesregierung als Begutachtungsentwurf veröffentlicht - das Gesetz soll bereits mit 1. Oktober 2015 in Kraft treten. Die CEOs von A1, T-Mobile und Drei begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung, klare Spielregeln bei der Entgeltung legaler Privatkopien zu schaffen. Mit der Einführung einer gerätegebundenen Speichermedienabgabe drohe jedoch Konsumenten eine deutliche finanzielle Belastungswelle. Die Festsetzung einer maximalen Deckelung müsse unter der Voraussetzung, dass die Belastung für die Telekom-Branche in weiteren Verhandlungen deutlich verringert wird, geschehen. Positiv gesehen wird von der  Internetoffensive (IOÖ), dass Geräte, auf welchen Privatkopien nur in geringfügigem Ausmaß gespeichert werden können, von der Festplattenabgabe ausgenommen sind.

Nachbesserungen

Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form müsse allerdings dringend nachgebessert werden, damit der Vorstoß nicht zur Belastungswelle für den IKT-Standort verkommt. Die in der Novellierung des Urheberrechts enthaltene Speichermedienabgabe auf elektronische Geräte wie Tablets oder Smartphones werden schließlich die Konsumenten zu tragen haben. „Smartphones und Tablets dienen in zunehmendem Ausmaß nicht nur der Unterhaltung, sondern auch der Bildung. Für Kinder, Jugendliche und Studierende sind digitale Medien eine Bereicherung ihrer Bildungschancen, die nicht von zusätzlichen Abgaben belastet werden dürfen", erklärt Andreas Bierwirth, CEO T-Mobile und Vizepräsident der IOÖ. Konkret gefordert wird, die Speichermedienabgabe 2016-2019 von 29 Mio. Euro pro Jahr deutlich zu senken, die Deckelung für Geräte- und Speichermedien herunterzusetzen, Business-Geräte aus der Vergütungspflicht herauszunehmen, die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften abzuschaffen und das Verwertungsgesellschaftengesetz zu novellieren. (jw)

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