Editorial des Herausgebers
Was die Rewe-Millionenstrafe für die Brau Union bedeutet

| Wolfgang Zechner 
| 05.02.2025

Für Rewe, die Nummer zwei im österreichischen Lebensmittelhandel, begann die Woche mit einem Nackenschlag. Das Unternehmen, zu dem Billa, Billa Plus, Penny, Adeg und Bipa gehören, muss die höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen. Nicht nur für Rewe ist das eine Hiobsbotschaft.


Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte die ursprünglich vom Kartellgericht festgesetzte Rewe-Geldbuße von 1,5 Millionen auf 70 Millionen Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Strafe wurde damit letztinstanzlich um das 50-fache erhöht. Ich bin nicht der Anwalt des Lebensmittelhandels, aber das erscheint mir exzessiv. 1,5 Millionen oder 70 Millionen Euro: Eines der beiden Urteile muss vollkommen unverhältnismäßig sein. Entweder unverhältnismäßig niedrig oder unverhältnismäßig hoch. Anders ist diese extreme Diskrepanz nicht zu erklären.

Dass die höchste Geldbuße aller Zeiten in einer Causa verhängt wird, bei der es laut OGH um einen Verstoß gegen eine Formvorschrift bei der Übernahme eines einzigen Marktes ging, ist ebenfalls nicht ganz nachvollziehbar. Der Ärger von Rewe-Vorstand Marcel Haraszti ist nachvollziehbar. Trotzdem: Das Gericht wollte mit dem Urteil eine abschreckende Wirkung erzielen und hat das wohl auch erreicht.

Das Rewe-Urteil dürfte auch bei einem anderen großen Unternehmen für wachsendes Unbehagen sorgen. Monatelang ermittelte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen die Brau Union, zu der unter anderem die Biermarken Gösser, Zipfer, Kaiser, Puntigamer, Schwechater, Reininghaus, Wieselburger und Schladminger gehören. Laut KEYaccount-Informationen beginnt das Verfahren gegen den Bier-Marktführer am 11. Februar. Die Vorwürfe der BWB gegen die Brau Union sind deutlich massiver als jene, die gegen Rewe vorgebracht wurden. Der Brauereiriese soll auf Getränkelieferanten Druck ausgeübt haben, abseits von Bier auch Wein, alkoholfreie Getränke und Spirituosen nur von ihm zu beziehen. Die Brau Union bestreitet das.

Sollte das Kartellgericht dem Antrag der BWB folgen und eine entsprechende Geldbuße verhängen, könnte der Rewe-Bußgeld-Rekord purzeln. Theoretisch kann die Strafe bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes betragen. Wohlgemerkt des Mutterkonzerns. Der Brau-Union-Eigentümer Heineken setzte zuletzt knapp 31 Milliarden Euro im Jahr um. Somit könnte die Geldstrafe also bis zu 3,1 Milliarden Euro betragen. Wenn die Gerichte mit derselben Härte gegen die Brau Union vorgehen, wie sie gegen Rewe vorgegangen sind, kann sich der Bierproduzent im Falle einer Verurteilung schon einmal warm anziehen. KEYaccount wird über das Verfahren berichten. Es bleibt spannend!

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