WKStA-Entscheidung ist gefallen
Thomas Schmid bekommt Kronzeugenstatus

| Redaktion 
| 28.11.2024

Der frühere Generalsekretär im Finanzministerium und ÖBAG-Chef bekam nach rund zwei Jahren den angestrebten Status als Kronzeuge zuerkannt. Gleichzeitig wurde er zu einer hohen Geldstrafe verdonnert.

Für Thomas Schmid hat das lange Warten ein Ende. Am Donnerstag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mitgeteilt, dass dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium und ÖBAG-Chef der Kronzeugenstatus zuerkannt wird. "Dies erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts der WKStA durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat", heißt es in einer Aussendung. Beantragt hat Schmid den Status bereits vor rund zwei Jahren (LEADERSNET berichtete). In der Causa geht es um den sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex.

Verpflichtungen 

An die Zuerkennung des Kronzeugenstatus sind mehrere gesetzliche Verpflichtungen geknüpft. So muss der Kronzeuge einerseits zur Aufklärung der verfahrensgegenständlichen Straftaten weiter beitragen. Andererseits werden Zahlungen fällig: eine Geldbuße, ein Pauschalanteil an den Verfahrenskosten sowie ein Anteil an Schadenswiedergutmachung. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Gewicht der dem Verfahren zugrundeliegenden Straftat und nach der Einkommens- und Vermögenssituation des Beschuldigten. Im Fall von Schmid war die Geldbuße samt Pauschalanteil an den Verfahrenskosten mit 60.000 Euro und die Teilschadensgutmachung zusätzlich mit 200.000 Euro festzusetzen, so die WKStA. Etwaige andere Schadenersatzansprüche bleiben demnach davon unberührt.

"Bewährung des Rechtsstaats"

Sein Anwalt Roland Kier ist über diese Entscheidung froh: "Der Rechtsstaat meint es also ernst mit der Korruptionsbekämpfung. Auch Regierungskriminalität wird in Österreich effektiv verfolgt und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewürdigt." Daher sehe er die Anerkennung des Kronzeugenstatus auch als "Bewährung des Rechtsstaats".

Der Verfahrenskomplex rund um die CASAG fasst jene Ermittlungsstränge zusammen, die sich aus dem "Ibiza-Video" ergeben haben, das die damalige Türkis-Blaue-Bundesregierung zu Fall brachte. Dazu zählen Ermittlungen zu Postenbesetzungen bei den Casinos Austria sowie der damaligen Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) - diese wurde mittlerweile in die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) umfirmiert. Darüber hinaus ist in dem Komplex die Inseraten-Affäre um das sogenannte "Beinschab-Tool" enthalten. Hier geht es um möglicherweise mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien bezahlten Umfragen, die in Medien platziert worden sein sollen. Davon soll wiederum der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz profitiert haben. Anklagen in den Hauptpunkten des CASAG-Verfahrenskomplexes gibt es aber nach wie vor nicht.

www.justiz.gv.at/wksta

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