Red Bull scheitert mit Klage gegen Razzia

Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller ist mit seiner Beschwerde bezüglich einer früheren Hausdurchsuchung der EU-Wettbewerbshüter vor Gericht abgeblitzt.

Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen (LEADERSNET berichtete) – doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.

Wo ist der Schaden?

Die Begründung: Das EU-Gericht gewährt normalerweise nur dann einstweilige Maßnahmen, die einen vorübergehenden Rechtsschutz bieten, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Zudem ist nachzuweisen, dass sie durch die Maßnahmen der Behörden einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden werden.

"Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen", hatte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht erklärt.

Der Energy-Drink-Hersteller kritisierte außerdem die unbefristete Durchsuchung seiner Büros in Brüssel als "übermäßigen Eingriff" in die Rechte des Unternehmens. Auch damit kam man nicht durch. 

Laut einem Bericht des Fachdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändler:innen und darauf, dass das Unternehmen versucht haben könnte, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Getränke auf Kosten seiner Konkurrent:innen zu erlangen.

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