Lasst uns tanzen!

| Redaktion 
| 08.05.2023

Von E-Health bis Mobilität und Energie von morgen: Rechtsanwalt Martin Schiefer spricht in einem Gastkommentar über öffentliche Aufträge als Mittel zur Gestaltung der Zukunft. Und weshalb das Vergaberecht dabei eine spannende Hauptrolle spielt.

Wir sind verrückt. Und das mit Absicht. Denn wir machen es uns selber bewusst schwer. Und das auch noch gerne. Wir suchen nicht nur qualifizierte Juristinnen und Juristen. Wir suchen Menschen, die über den Rand ihres Fachbereiches hinausschauen. Die sich mit gesellschaftlichen Trends beschäftigen. Die verstehen, was der demografische Wandel zu einer immer älteren Gesellschaft bedeutet, was nachhaltiges Wirtschaften und eine grüne Transformation der Wirtschaft für Auswirkungen haben (können), was sich durch die Digitalisierung ändert, vor welchen Herausforderungen das Gesundheitssystem steht. Anders ausgedrückt: Menschen, die über die konventionellen Tanzschritte hinaus kreativ gestalten wollen.

Die Aufforderung, das Leben neu zu denken, ist weder Hobby noch Selbstzweck. Als Rechtsanwaltskanzlei, die sich schwerpunktmäßig mit öffentlichen Ausschreibungen und Beschaffungsvorhaben beschäftigt, haben wir täglich mit diesen Themen zu tun. Denn die öffentlichen Projekte von heute – vom U-Bahnbau bis zu Carsharing-Modellen – gestalten die Mobilität von morgen. Digitale Lösungen (Stichwort E-Health), neue Formen von Pflegestützpunkten und Rehabilitationszentren, die jetzt umgesetzt werden, entscheiden über die Zukunft und die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens.

Diese Beispiele zeigen: Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden tragen eine große Verantwortung. Nicht nur, weil sie mit Steuergeldern operieren, sondern weil sie wesentlich beeinflussen, wie wir morgen leben werden. Dabei unterstützen wir sie als Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung und ausgewiesener Expertise in diesem Bereich.

Aufträge als Hebel mit Wirkung

Das ist eine mehr als spannende Aufgabe, da sich in diesem Bereich aktuell viel verändert. Und das wird auch in den kommenden Jahren so bleiben. Einerseits geht es darum, durch transparente und faire Auftragsvergaben der "Freunderlwirtschaft" den Nährboden zu entziehen. Was mindestens ebenso wichtig ist: Mit der Beschaffung verfügen öffentliche Auftraggeber über einen äußerst wirkungsvollen Hebel, mit dem etwa Nachhaltigkeit und Regionalisierung aktiv gefördert werden können – wenn er denn richtig eingesetzt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Vergaberechts für eine zukunftsorientierte, sozial gerechte, grüne und nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft sind jedenfalls noch lange nicht ausgeschöpft, hier stehen wir erst am Anfang, was unserer Kanzlei dank unserer Expertise ein weites und spannendes Betätigungsfeld eröffnet. Unser Anspruch ist es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass mit jeder einzelnen öffentlich Ausschreibung und Auftragsvergabe erwünschte gesellschaftliche Entwicklungen vorangetrieben werden können – also Zukunft gestaltet werden kann. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, die sich an ESG- oder CSR-Kriterien orientieren, dafür auch belohnt werden.

Die Guten fördern

Das geschieht aber leider noch immer viel zu wenig, wie wir aus eigener Erfahrung wissen. Wir achten in unserer Kanzlei auf Gleichbehandlung, sind divers und familienfreundlich, regional aufgestellt, was aber nicht immer belohnt wird. Das zu ändern und das Vergaberecht aktiv an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen, wird auch Aufgabe unserer neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Diese zu finden, ist nicht einfach. Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarkt-Services AMS, hat die Herausforderungen an Unternehmen so beschrieben: "Als Arbeitgeber müssen Sie um Arbeitskräfte tanzen." Kein Problem: Wir tanzen gerne um neue Kolleginnen und Kollegen. Das Tanzparkett wartet, vielschichtig und abwechslungsreich!

www.schiefer.at


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